(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
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http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13715/elektronische_signatur.p...
126a Abs. 2 BGB verweist hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur auf das Signaturgesetz. Zum Vertragsschluss nach § 126a Abs. 2 BGB ist es erforderlich, dass die Parteien je ein gleichlautendes Dokument elektronisch signieren, es ist nich
http://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/No...
01.08.1997 - der Einführung von elektronischer Form (§§ 126 Abs. 3, 126a BGB) und Textform (§ 126b BGB) die gesetzliche Verankerung der qualifizierten elektronischen Signatur, die ebenso wie die eigen- händige Unterschrift auf einer Urkunde Integrität un
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/material/bgbatws1617/BGB_AT...
möglicherweise durch Kündigung des M? ▫ Kündigungserklärung liegt vor. ▫ Ist die Kündigung gem. § 125 Satz 1 BGB nichtig? - Formgebot § 568 BGB. - Anforderungen des §§ 126, 126a BGB nicht gewahrt. - Keine Heilung. ▫ Keine wirksame Kündigung, keine Vertra
http://www.ottoindustries.com/fileadmin/user_upload/downloads/Einkaufsbedingung...
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nur insoweit, als. OTTO ihnen ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a. BGB) zugestimmt hat. Das Schweigen auf übersandte Lieferbedingungen des Lieferanten gilt nicht als Zustimmu
https://www.edvgt.de/wp-content/uploads/2016/02/150701_eIDAS_EDV_Gerichtstag_fr...
30.06.2015 - 126a Abs. 1 BGB: „Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche. Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der. Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierte
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91776.htm
(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
126 III, 126a, 127 III setzen die Signatur-RL 1999/93/EG (s.a. E-Commerce-RL 2000/31/EG) um und sind richtlinienkonform auszulegen. Als Formzwecke erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur die Identifikationsfunktion, weil der Aussteller festgeste
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006-11-1315-40-1314-1316.htm
2.2.1.2 Elektronische Form (§ 126 a BGB). Nach § 126 Abs. 3 BGB kann die in § 126 BGB geregelte schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die elektronische Form ist keine eigenständi
https://www.channelpartner.de/a/sichere-vertraege-elektronische-signatur-in-der...
07.03.2006 - Gemäß § 127 BGB gelten die Regelungen der §§ 126 und 126a BGB im Zweifel auch für die rechtsgeschäftlich - also durch Vertrag - vereinbarte Form. Allerdings kann hier grundsätzlich auch eine "einfache" oder "fortgeschrittene" elektronische S
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_126a/
... 126 Schriftform · § 126a Elektronische Form · § 126b Textform · § 127 Vereinbarte Form · § 127a Gerichtlicher Vergleich · § 128 Notarielle Beurkundung · § 129 Öffentliche Beglaubigung · § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden ·