Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt.
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http://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/arbeitsrech...
Warnfunktion, nicht lediglich Klarstellungsfunktion besitzt. R. Künzl Aufhebungsvertrag. I. 2. Angebot und Schriftform. (3). Gerichtliche Protokollierung wahrt Schriftform,. mit erfolgender Protokollierung (§ 154 II BGB). BAG 16.1.1997. –. 2 AZR 35/96. w
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Notarielle Beurkundung (§§ 6 ff. BeurkG; § 127a, 128 BGB). Die notarielle Form ist gesetzlich vorgeschrieben für Rechtsgeschäfte von besonderer Bedeutung, z. B. Grundstücksveräußerungsvertrag (§ 311b), Schenkungsversprechen (§ 518), Erbschaftskauf (§ 237
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_1_415.pdf
Der folgende Beitrag, der sich an Studierende aller Semester und Referendare richtet, behandelt eine die Auslegung von. § 127a BGB betreffende Frage, die in der Schnittmenge von. Zivilprozessrecht und BGB-AT liegt und sich – etwa als Zu- satzaufgabe – in
http://www.rechtsanwalt-stapf.de/rechtsanwalt-mannheim/familienrecht-Scheidungs...
Interessant an diesem Fall ist, dass die Eheleute schon in der Trennungsphase auf nachehelichen Unterhalt und auf Zugewinn durch gerichtlich protokollierten Vergleich verzichtet haben. Das ist rechtlich nach § 127a BGB möglich, der die sonst hierfür übli
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Schuldversprechen. Vergleich. Was setzt ein Vergleich voraus? B. A. Nachgeben gegenseitig. Nachgeben. Streit (§ 779 Abs. 1 BGB) /. Ungewissheit (§ 779 Abs. 2 BGB). Insb.: vor Gericht (Prozessvergleich). (§§ 160 ff., 794 Abs. 1 S. 1 ZPO → § 127a BGB) aus
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Lackmann-Die-Klausur-Zwangsvollstreckun...
2302 BGB nicht Gegenstand eines Vertrages sein kann.34. Der Scheidungsvergleich vom 1.2.2014 kann trotz Einhaltung der Form (§ 2348 BGB iVm. § 127a BGB) auch nicht als Erbverzicht gem. § 2346 BGB angesehen werden, da auf eine. Erbeinsetzung durch Testame
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Vortraege/Baurecht/79.%20VOBB%20Schri...
Wichtige Schriftformerfordernisse am Bau. Gesetzliche Schriftform. § 126 BGB. Gewillkürte Schriftform. § 127 BGB. Notarielle Beurkundung. § 128 BGB. Die gesetzliche Schriftform ist gewahrt durch den Text seiner Urkunde, die der Aussteller eigenhändig, d.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91779.htm
Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_127a/
20.07.2017 - ... 127 Vereinbarte Form · § 127a Gerichtlicher Vergleich · § 128 Notarielle Beurkundung · § 129 Öffentliche Beglaubigung · § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden · § 131 Wirksamwerden gegenüber nicht voll Geschäftsfäh
http://www.zpoblog.de/bgh-vergleich-gem-%C2%A7-278-abs-6-zpo-erfuellt-formerfor...
20.04.2017 - Ob Vergleiche unter § 127a BGB fallen und damit die Form der notariellen Beurkundung ersetzen, wenn sie gem. § 278 Abs. 6 ZPO zustande kommen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur lebhaft umstritten. Die Frage ist ge
http://www.iww.de/erbbstg/zivilrecht-aktuell/grundbuchamt-nur-gerichtlicher-ver...
29.08.2013 - Ein Vergleich, dessen Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren festgestellt wird, wahrt die gemäß § 2033 Abs. 1 S. 2 BGB erforderliche Form einer notariellen Beurkundung jedenfalls dann nicht, wenn die Parteien weder
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rz. 1 Beurkundungen sind nach § 1