(1) Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. Wird die Erklärung von dem Aussteller mittels Handzeichens unterzeichnet, so ist die im § 126 Abs. 1 vorgeschriebene Beglaubigung des Handzeichens erforderlich und genügend.
(2) Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt.
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Verjährung nach § 214 I BGB iVm. §§ 161 II, 129 I HGB iVm. § 417 I 1 BGB analog. a) Berechtigung des D. Kommanditist kann Gläubiger die Einreden der KG nach §§ 161 II, 129 I HGB entgegenhalten; KG kann Gläubigern des ursprünglichen Unternehmensinhabers E
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Öffentliche Beglaubigung, § 129 I BGB: zusätzlich zur Schriftform muss die Tätigung der eigenhändigen Unterschrift durch einen Notar beglaubigt werden. ↓. Notarielle Beurkundung, § 128 BGB: zusätzlich: nicht nur die Unterschrift wird notariell beurkundet
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bb) Einrede der Aufrechenbarkeit. (1) Verständnis von § 129 Abs. 3 HGB. § 393 BGB geht nur zu Lasten von K; dem Wortlaut von § 129 Abs. 3 HGB wäre Anwendung der Vorschrift ausgeschlossen; h.M. interpretiert § 129 Abs. 3 HGB gegen den Wortlaut dahingehend
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BGB die Einrede der Verjährung zu. Problem: Kann der A diese Verjährungseinrede der OHG dem X entgegen- halten, obwohl der Anspruch des X gegen ihn persönlich nicht ver- jährt war? THEMA: Die Berufung des Gesellschafters auf Einwendungen und Ein- reden d
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09.02.2017 - vom 09.02.2017. 24 U 129/15. BGB §§ 133, 157, 305, 307 Abs. 1 Satz 1, § 765 Abs. 1; VOB/B § 17 Abs. 8 Nr. 1. Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der. Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft
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Es schaffte nicht nur in § 12 HGB die Möglichkeit persönlicher Anmeldung beim RegisterG ab, sondern eliminierte aus § 129 BGB auch die Option landesrechtlicher. Zuständigkeiten von Behörden oder Beamten. Damit war – vorbehaltlich höherrangiger For- men,
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Probeexamen Universität Mannheim. Aufgabe 1: Klage des K gegen A. – Vertretenmüssen. » hier: vermeidbarer Rechtsirrtum. » Zurechenbarkeit der Fahrlässigkeit des A über § 31 BGB analog (a.A.: § 278 BGB). – Schaden: 80.000 €. 2. Einwendungen gem. § 129, 16
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91781.htm
(1) Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. Wird die Erklärung von dem.
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Gesetzestext (1) 1Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. 2Wird die Erklärung von dem Aussteller mitt
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Öffentliche Beglaubigung, § 129 BGB: Der Text muss schriftlich fixiert und unterschrieben sein (wie § 126 BGB) und von einem Notar beglaubigt werden. Im Gegensatz zur Beurkundung bezieht sich die Tätigkeit des Notars also nicht auf den Text, sondern er b
https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/amtsgericht/4687-vvg-127-i-1-129-bgb-13...
09.10.2014 - VVG §§ 127 I 1, 129; BGB §§ 134, 307 I, II Nr. 1; BRAO § 3 III. Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung - Vollmachtsklausel. AG Ebersberg, Urteil vom 15.11.2013 - 7 C 450/13. Fundstelle: NJW 2014, 1461 f. Eine die freie Anwaltswahl
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Service. Die Steuerberatung · Die Steuerberatung · Syndikus- Steuerberater · Syndikus- Steuerberater. Startseite . Interessenvertretung . Beruf . Stellungnahmen. Inhalt. Identitäts- und Unterschriftenprüfung analog § 129 BGB. R18/03 | 17.12.2003. © 2018