§ 128 BGB, Notarielle Beurkundung
Paragraph 128 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist durch Gesetz notarielle Beurkundung eines Vertrags vorgeschrieben, so genügt es, wenn zunächst der Antrag und sodann die Annahme des Antrags von einem Notar beurkundet wird.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

BGB

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-handelsr-ls3
433 II BGB iVm. § 128 S. 1 HGB (analog). Verbindlichkeit der Gesellschaft. Zwischen G und der Gesellschaft muss ein wirksamer Kaufvertrag über den Erwerb des Grundstücks geschlossen worden sein; Fraglich ist, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschluss bereits


Word Dokumente zum Paragraphen

Fall zur GbR - VWA-BWL

http://www.vwa-bwl.de/alumni/studentenforum/r034_Dr.%20Tettinger%20HGB%20II%20S...
Ein Anspruch unmittelbar und ausschließlich aus § 433 II BGB kommt nicht in Betracht, da W keinen Vertrag mit B geschlossen hat. 2. § 433 II BGB i.V.m. § 128 HGB? Denkbar wäre aber die Haftung des B als Gesellschafter einer OHG. a) Existenz einer OHG? Du

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht Wiss. Mitarbeiterin Ref. jur. Anja ...

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/WS_09_10/Uebung_Vieg/Stunde_...
Notarielle Beurkundung, § 128 BGB: zusätzlich: nicht nur die Unterschrift wird notariell beurkundet, sondern sämtliche Willenserklärungen, indem sie unter Anwesenheit eines Notars niedergeschrieben, vorgelesen und von den Beteiligten und dem Notar eigenh

Lösung Fall 6 - eBugz

http://www.ebugz.de/stefan/forschung/schantz/L%C3%B6sung%20Fall%206.doc
Fraglich ist, ob § 128 HGB analoge Anwendung finden kann, denn die §§ 705 ff BGB enthalten keine entsprechende Regelung. In Fall 5 wurde bereits die Problematik besprochen, dass nach nunmehr herrschender Ansicht auf der Grundlage der Akzessorietätstheori


PDF Dokumente zum Paragraphen

Examenskurs Handels- und Gesellschaftsrecht

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130100/Wintersemester_2012_13/Exam...
Fall 9. Anspruch aus §§ 651, 433 Abs. 1 BGB i.V.m. § 128 HGB: A, B und C haften möglicherweise persönlich und unmittelbar für die Verbindlichkeit aus §§ 651, 433. Abs. 1 BGB, sofern eine entsprechende Verbindlichkeit der OHG entstanden ist. 1. Verbindlic

Jura Online - Fall: Gesellschafter müsste man sein - Lösung

https://jura-online.de/learn/fall-gesellschafter-muesste-man-sein/2325/sol-pdf
Die G1,. G2, G3 GbR wurde daher nicht wirksam verpflichtet. Damit hat H keinen Anspruch gegen die Gesellschafter G1, G2 und G3 auf Zahlung des Kaufpreises für den Transporter aus den §§ 433 II i.V.m. §§ 705 ff. BGB. D. Anspruch gegen G1 u. G2 als Gesells

GbR-Ansprüche-Schema

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/GbR-Anspr%C3%BC...
Grundsatz: Gesamtvertretung der Gesellschafter (§§ 709, 714 BGB). •. Ausnahme: Abweichende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. III. Rechtsfolge: Gesellschaft haftet auf Vertragserfüllung. Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR analog

Die Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_6_491.pdf
Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 2010, § 128 Rn. 1; Hillmann, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Kommentar zum HGB,. 2. Aufl. 2009, § 128 Rn. 1. 32 Kritisch könnte man auch überlegen, ob die richterliche. Rechtsfortbildung in diesem Fall nicht auch ein Regelu

Fall LG Detmold - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS1516_Examinatorium_HandelsR_LG_...
GbR-Gesellschafter (Haftung). Anspruchsgrundlage: §§ 433 Abs. 2 BGB iVm. 128. Satz 1 HGB analog. 1. Frage. Ist die GbR entstanden und analog § 123 HGB teilrechtsfähig? Ja, wenn ein Außenauftri staøgefunden hat = Begründung einer Verbindlichkeit gegenüber


Webseiten zum Paragraphen

§ 128 BGB Notarielle Beurkundung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91780.htm
Ist durch Gesetz notarielle Beurkundung eines Vertrags vorgeschrieben, so genügt es, wenn zunächst der Antrag und sodann die Annahme des Antrags von einem Notar beurkundet wird.

jura-basic (notarielle Beurkundung) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=4&find=notarielle_Beurkundung&pp=4
Ist durch Gesetz notarielle Beurkundung eines Vertrags vorgeschrieben, so genügt es, wenn zunächst der Antrag und sodann die Annahme des Antrags von einem Notar beurkundet wird (§ 128 BGB). Da bei einem Vertrag der Antrag und die Annahme beurkundet werde

BGB § 128 Notarielle Beurkundung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_128/
20.07.2017 - ... 127 Vereinbarte Form · § 127a Gerichtlicher Vergleich · § 128 Notarielle Beurkundung · § 129 Öffentliche Beglaubigung · § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden · § 131 Wirksamwerden gegenüber nicht voll Geschäftsfäh

Die Haftung des BGB-Gesellschafters und die Verjährung | Rechtslupe

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-haftung-des-bgb-gesellschafters-und-di...
09.02.2010 - Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters aus § 128 HGB (analog) unterliegt nicht der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB, sondern derselben Verjährung wie die Schuld der GbR, mithin, wie etwa in dem jetzt vom BGH entschiedenen

Klausurfall zur BGB-Gesellschaft - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/klausuren/grosser-bgb-schein-klausurfall-zur-bgb-...
23.02.2010 - Eine § 128 HGB entsprechende Norm hinsichtlich der Haftungserstreckung auf die Gesellschafter ist in den Regelungen zu der BGB-Gesellschaft nicht enthalten. Bezüglich der persönlichen Haftung der Gesellschafter einer GbR werden zwei dogmatis


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 128

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 128 BGB
    § 128 Abs. 1 BGB oder § 128 Abs. I BGB

  • Werbung