§ 124 BGB, Anfechtungsfrist
Paragraph 124 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.


(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.


(3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.


Benachbarte Paragraphen


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Die Anfechtung nach § 123 BGB

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FB Gk BGB I (Haberl/Schmid/Dr. Suyr), WS 15/16. FB 8 – Die Anfechtung nach § 123 BGB. Die Anfechtung nach § 123 BGB. I. Anfechtbares Rechtsgeschäft, § 142 I BGB ... 1. § 123 Abs. 1 S. 1 Fall 1 BGB „Täuschung“. a. „arglistige Täuschung“. Täuschung ist ...


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Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung Arglistige ...

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Erklärung des Dritten zurechnen lassen (bei Hilfspersonen des Empfängers). E. Rechtzeitige Anfechtungserklärung. I. Anfechtungserklärung. § 143 BGB. II. Frist. § 124 BGB: 1 Jahr nach Entdeckung der Täuschung; die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit

Anfechtung von Willenserklärungen - Stephan Lorenz

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Verjährungsfrist bei arglistiger Täuschung im Versicherungsrecht

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01.04.2016 - Die Anfechtung ist nach § 124 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind. Aber gilt die Zehnjahresfrist auch für vor Fristablauf eingetretene. Versicherungsfälle? Diese Frage war bislang umst

Prüfungsschema Anfechtung-1 - Uni Trier

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Anfechtung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 124 - Haufe

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BGB § 124 Anfechtungsfrist - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 124 Anfechtungsfrist. (1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte

Die Anfechtung - Jura Individuell

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15.01.2017 - 143 I BGB. V. Gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner (§ 143 I- IV BGB). VI. Anfechtungsfrist (§ 121 BGB oder § 124 BGB). VII. Kein Ausschluss. VIII. Rechtsfolgen. B. Prüfungsschema mit Problemschwerpunkten. I. Anwendbarkeit. Bezüglich der

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22.04.2016 - Dort ist die Anfechtung wegen Täuschung in den §§ 123 und 124 BGB geregelt. Danach kann die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nur binnen Jahresfrist erfolgen, beginnend ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Aber es gibt in § 124 BGB auch

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Es liegt eine arglistige Täuschung vor gemäß § 123 Abs.1 BGB vor, die gemäß § 124 BGB Abs.1 innerhalb eines Jahres nach der Kenntnis angefochten werden kann. Nach § 124 Abs.3 geht dieses, weil noch nicht 10 Jahre seit dem Kauf vergangen sind. Nach dem Sc


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 124

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 124 BGB
    § 124 Abs. 1 BGB oder § 124 Abs. I BGB
    § 124 Abs. 2 BGB oder § 124 Abs. II BGB
    § 124 Abs. 3 BGB oder § 124 Abs. III BGB

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