(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/schanze/schanze_vermat/s...
Fall 1 (vereinfacht nach Köhler, BGB – AT, PdW 1, Fall 61). Frau Vetter (V) verkaufte mittags ein Altarblatt aus dem Nachlaß ihres Onkels, Nazarenerschule, den hl. Franziskus darstellend, für € 1.000,- an den Antiquitätenhändler Kaufmann (K). Es wurde ve
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Anfechtungserklaerung
Die Frist ist abhängig von dem im konkreten Fall maßgeblichen Anfechtungsgrund. Unter Umständen hat die Anfechtung unverzüglich zu erfolgen, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Vorsicht bei der Erklärung der Anfechtung durch einen Stellvertreter!
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/studium/Winterse...
16.12.2015 - Irrtumsanfechtung → unverzüglich nach Kenntnissnahme,§121 I 1 BGB. → bis 10 Jahre nach Abgabe der WE,§121 II BGB. Anfechtung nach§123 BGB → binnen Jahresfrist,§124 I BGB. → nach Täuschungsentdeckung/Ende der Drohung,§124 II BGB. → bis 10 Jah
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Matthias_Kelle...
C. Schadensersatzpflicht der Anfechtenden. ➢Geregelt in § 122 BGB. ➢Die Schadensersatzpflicht der Anfechtenden umfasst den. Vertrauensschaden, begrenzt durch den Erfüllungsschaden,. § 122 I BGB. • Vertrauensschaden (= negatives Interesse): entsteht durch
http://www-docs.tu-cottbus.de/recht/public/%C3%9Cbung/SS13_Privatrecht-I-%C3%9C...
Die Anfechtung müsste auch fristgerecht durch K erfolgt sein. K erklärte V die Anfechtung sofort nach seinem Urlaub. Fraglich ist, ob die Anfechtung damit noch fristgerecht erfolgte. Gem. § 121 Abs.1, Satz 1 BGB muss die Anfechtung ohne schuldhaftes Zöge
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2010ss/bgb/BGB_Fall_121.pdf
Fall 121: Lieferung unbestellter Waren. Jurastudent S erhält vom Buchhändler B überraschend das neue Lehrbuch zum Schuldrecht I von Medicus/Lorenz „zur Ansicht“ zugesandt. In dem Begleitschreiben wird S aufgefordert, den Kaufpreis in Höhe von 19,90 € bin
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_1_978.pdf
24.01.2016 - Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB. (Amtlicher Leitsatz). BGB §§ 1954, 1956, 121. BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – IV ZB 39/14 (KG Berlin; AG. Berlin Mitte)1. I. Einleitung. Der Fall betrifft vordergründig die Frist bei der An
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. 2Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gi
http://www.rechtslexikon.net/d/unverzueglich/unverzueglich.htm
unverzüglich. Im Recht wird oft verlangt, daß jemand etwas unverzüglich zu tun habe. Dieser Begriff wird in § 121 BGB dahingehend definiert, daß darunter ein Handeln «ohne schuldhaftes Zögern» zu verstehen sei. Dies ist länger als sofort: Der Betreffende
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_121/
20.07.2017 - ... 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums · § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung · § 121 Anfechtungsfrist · § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden · § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung · § 124 Anfechtungsfrist · §
http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/hff/teichmann/uebungsfall.html
Erklärung gegenüber dem Vertragspartner (§ 143 Abs. 1 und Abs. 2 BGB) liegt vor. - fristgerecht nach § 121 Abs. 1 BGB. Ergebnis: Anfechtung wirksam, Vertrag von Anfang an nichtig. Endergebnis: Kein Anspruch auf Kaufpreiszahlung nach § 433 Abs. 2 BGB. b)
https://gesetze-in-app.de/BGB/121
BGH, URTEIL vom 3.5.2014, Az. VIII ZR 10/14 Für diese Anfechtung wird eine Ausnahme anerkannt, weil die Anfechtung 'unverzüglich' zu erklären ist (§121 Abs. 1 Satz 1 BGB) und das Interesse des Anfechtungsgegners im Vordergrund steht, alsbald darüber Klar