§ 118 BGB, Mangel der Ernstlichkeit
Paragraph 118 Bürgerliches Gesetzbuch

Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Die Willensmängel

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
Geheimer Vorbehalt, § 116 BGB, Scheingeschäft; § 117 BGB, Scherzgeschäft, § 118 BGB. Erklärender behält sich insgeheim vor, das Erklärte nicht zu wollen. S. 1: Grundsatz: Wirksamkeit der WE. S. 2: Ausnahme: Bei Kenntnis des Empfängers; Nichtigkeit der WE


PDF Dokumente zum Paragraphen

Übersicht 17 - Bewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEbe...
nach der Wertung des Gesetzes keines Schutzes. Deshalb ist in diesem Fall die WE nichtig (§ 116 S. 2 BGB). 2. Scherzerklärung, § 118 BGB. Erklärende gibt eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung in der Erwartung ab, der Mangel der Ernstlichkeit wer

Lösung Fälle zu Willensmängeln

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/Loes...
S. 1 BGB). Hinzukommen muss der Wille des. Erklärenden, dass der andere den geheimen. Vorbehalt nicht kennt. Geht der Erklärende dagegen davon aus, der andere werde die Nichternstlichkeit der. Erklärung erkennen, handelt es sich um einen Fall der. „Scher

116 - 118 BGB - myJurazone

http://www.myjurazone.de/app/download/12469445/%C2%A7%C2%A7+116+-+118+BGB.pdf
a) WE nichtig (§ 118 BGB) b) Schadensersatzanspruch des anderen, wenn keine Kenntnis oder fahrlässige. Unkenntnis vom Mangel der Ernstlichkeit (§ 122 I, II BGB) c) Ggf. Behandlung der WE als wirksam, wenn der Erklärende erkennt, dass der andere die Scher

UNIVERSITÄT SIEGEN

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/grundkurs_b...
543, 569, 573, 573a BGB stützen kann, kann dahinge- stellt bleiben, wenn V die Kündigung nicht ernstlich gemeint und in der Erwartung abgegeben hat, der Man- gel seiner Ernstlichkeit werde von M nicht verkannt werden (Scherzerklärung). In diesem Falle wä

Rechtsfolgen von Willensmängeln

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/BGB_AT_WS_2013_2014/S...
Vorlesung BGB-AT. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 197. Rechtsfolgen von Willensmängeln. • Nichtige Willenserklärung (bei bewusster Divergenz). - § 116 Satz 2 (erkannter Vorbehalt). - § 117 (Scheinerklärung). - § 118 (Scherzerklärung). • Anfechtbare Wille


Webseiten zum Paragraphen

§ 118 BGB - Mangel der Ernstlichkeit (Scherzerklärung) | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-118-bgb-mangel-der-ernstlichkeit-sche...
118 BGB behandelt die sogenannten Scherzerklärungen. Damit sind Willenserklärungen gemeint, die jemand abgibt, die daraus resultierenden Rechtsfolgen jedoch nicht möchte.1 Im Gegensatz zu § 116 BGB geht der Erklärende hier davon aus, dass der Erklärungse

§ 118 BGB, Mangel der Ernstlichkeit - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/118
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig. § 117 BGB, Scheingeschäft · § 119 BGB, Anfechtbarkeit wegen Irrtums · Top-Rechner · Zumutbare Bela

Scherz - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/scherz.htm
Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der Erklärende bei der Scherzerklärung gerade nicht will, dass der Erklärungsempfänger seinen Vorbehalt nicht erkennt, sondern dass er vielmehr davon ausgeht, der Mangel der Ernstlichkeit seiner Erklärung wer

§ 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91767.htm
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

§ 118 BGB - Mangel der Ernstlichkeit - openJur

https://openjur.de/g/bgb/118.html
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist ni ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 118

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 118 BGB
    § 118 Abs. 1 BGB oder § 118 Abs. I BGB

  • Werbung