§ 116 BGB, Geheimer Vorbehalt
Paragraph 116 Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. Die Erklärung ist nichtig, wenn sie einem anderen gegenüber abzugeben ist und dieser den Vorbehalt kennt.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Vergleich § 116 - § 117 BGB - Jura Uni Hannover

https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/IDEIHaWiR/Salje/...
Verkehrsunfallopfer als Gläubiger eines Schadens-ersatzanspruchs gegen den Schädiger (§ 823 I); Entreicherter als Gl. eines Anspruchs aus § 812 I 1 auf Herausgabe auf Restitution. Vergleich „natürlicher“ Haftungstatbestand mit § 823 I BGB. Voraussetzunge


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Übung zur Vorlesung im Zivilrecht Wiss. Mitarbeiterin Ref. jur. Anja ...

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/WS_09_10/Uebung_Vieg/Stunde_...
es kommt allein auf den Erklärungstatbestand an, d.h. dass der Wille fehlt, ist irrelevant, da der Schutz des Rechtsverkehrs/ Empfängers bei einmal abgegebenen Willenserklärungen Vorrang hat, entsprechend § 116 BGB. → Willenserklärung ist wirksam. (der E

Frage 2: Anspruch des G gegen S auf Schadensersatz

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
116 S. 1 BGB regelt aber aus Gründen des Vertrauensschutzes, dass ein solcher geheimer Vorbehalt unbeachtlich ist und die Willenserklärung nicht aufgrund fehlenden Erklärungswillens nichtig ist. Damit ist es gem. § 116 S. 1 BGB analog (§§ 116 ff. BGB set


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Übersicht 17 - Bewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEbe...
Geheimer Vorbehalt, § 116 BGB. Der Erklärende gibt eine Willenserklärung ab und behält sich insgeheim vor, das Erklärte nicht zu wollen (§ 116 S. 1 BGB). Hinzukommen muss der Wille des Erklärenden, dass der andere den geheimen Vorbehalt nicht kennt. Geht

Woche 2: Rechtshindernde & rechtsvernichtende ... - jura.uni-frankfurt.de

http://www.jura.uni-frankfurt.de/60977110/Fest---Recht-fuer-WiWis---Woche-2.pdf?
19.04.2016 - Geheimer Vorbehalt. • § 116 BGB betrifft die Fälle in denen sich der. Erklärende insgeheim vorbehält das. Rechtsgeschäft nicht zu wollen. • Geheimer Vorbehalt ist grds. unbeachtlich, § 116. Satz 1 BGB. • Sofern der andere Kenntnis von dem ge

Rechtsfolgen von Willensmängeln

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/BGB_AT_WS_2013_2014/S...
Vorlesung BGB-AT. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 197. Rechtsfolgen von Willensmängeln. • Nichtige Willenserklärung (bei bewusster Divergenz). - § 116 Satz 2 (erkannter Vorbehalt). - § 117 (Scheinerklärung). - § 118 (Scherzerklärung). • Anfechtbare Wille

Lösungsvorschlag (Verfasserin: Juliane Fath)

http://www.zivilrecht.wi.tu-darmstadt.de/media/jus1/lehre_1/vertragsrecht_4/tag...
BGB die Möglichkeit eines Vertragsschlusses umfassend und abschließend regele. Sie löst das Problem über § 116 BGB, der den. Grundsatz „protestatio facto contraria non valet“ normiert. Gem. § 116 S. 1 BGB ist ein innerer Vorbehalt, der im Widerspruch zum

BGB Kommentar - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-472-08587-4_L.pdf
Ermächtigung beweisen. In Fällen, in denen ein Vertragspartner die Begrenzung der Ermächtigung auf einen. Einzelfall behauptet, ist dieser nach der Vermutungsregel des § 113 IV beweispflichtig. §§ 114, 115 BGB – weggefallen –. Titel 2 Willenserklärung. V


Webseiten zum Paragraphen

§ 116 BGB - Geheimer Vorbehalt | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-116-bgb-geheimer-vorbehalt
Nach § 116 BGB entwickeln Willenserklärungen unabhängig davon Rechtskraft, ob der Erklärende "sich insgeheim vobehält, das Erklärte (insbesondere die daraus resultierenden Rechtsfolgen) nicht zu wollen".1 Dabei geht er davon aus, dass sein Vorbehalt vom

§§ 116 ff. BGB - Willenserklärungen | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7%C2%A7-116-ff-bgb-willenserkl%C3%A4run...
... das Jurastudium und Referendariat, gemacht von Jurastudenten und Referendaren für Jurastudenten und Referendare. Diskutiere mit Kommilitonen und Kollegen, lerne das Wichtigste aus dem BGB, StGB und dem Gebiet des Öffentlichen Rechts mit unseren Lernf

jura-basic (Willenserklärung nichtig Geheimer-Vorbehalt) - Grundwissen

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=Willenserkl%E4rung_nichti...
Geheimer Vorbehalt. Eine Willenserklärung ist nichtig, wenn sie vom Erklärenden unter dem geheimen Vorbehalt abgegeben wird, die abgegebene Erklärung doch nicht zu wollen, und der Erklärungsempfänger die Erklärung durchschaut, den Vorbehalt kennt (§ 116

Schemata: §§ 116ff. BGB | Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/schemata-%C2%A7%C2%A7-116ff-bgb/
26.10.2017 - Schemata: §§ 116ff. BGB. A. Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB). I. Voraussetzungen. 1. Vorbehalt Der Äußernde behält sich vor, das Erklärte nicht zu wollen. 2. Geheim Der Äußernde verheimlich dem Empfänger der Willenserklärung seinen Vorbehalt b

Geheimer Vorbehalt, Schein- und Scherzerklärung -> §§ 116-118 BGB

http://www.wipr-recht.de/Geheimer-Vorbehalt,-Schein--und-Scherzerkl%C3%A4rung--...
116 - 118 BGB regeln den Fall der bewusst unrichtigen Erklärung des Willens durch den Erklärenden. Erklärt jemand bewusst etwas anderes, als er wirklich will, hat das auf die Gültigkeit der Erklärung grundsätzlich keinen Einfluss. Er ist an seine Erkläru


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 116

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 116 BGB
    § 116 Abs. 1 BGB oder § 116 Abs. I BGB

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