(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-handelsr-sv2b
M versuchte P Prokura zu erteilen. Das erfüllt als inhaltliches Minus an Voraussetzungen auch die Handlungsvollmacht nach § 54 HGB, die unter den § 112 I 1 BGB fällt (arg e § 1822 Nr. 11 BGB). Hypothetischer Wille des M, P Handlungsvollmacht zu erteilen,
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEb...
Die beschränkt Geschäftsfähigen sind für die in §§ 112, 113 BGB geregelten Rechtsgeschäfte voll geschäftsfähig. Eine entsprechende Ermächtigung des Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter führt daher zu einer partiell unbeschränkten. Geschäftsfäh
https://www.hsf.sachsen.de/fileadmin/hochschule/forschung/Meissner-Hochschulsch...
beschränkt. Ihre Willenserklärungen bedürfen der Einwilligung des. 1. Vgl. Motive zum BGB, Band I, S. 129, 131. 2. Einen umfassenden Überblick zur Stellung des Minderjährigen im Rechts- verkehr liefert bspw. Kölmel, RNotZ 2010, 1 ff. Der Minderjährige al
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/BGB_AT_0506_%C2%A72IV.pdf
Rechtsfolge: Wirksamkeit der Willenser- klärung nach Maßgabe der §§ 107- 113 BGB wirksam nur bei: - Einwilligung der Eltern. - lediglich rechtlich vorteilhaften. Geschäften. - „Taschengeldparagraph“, § 110. BGB. - Genehmigung der Eltern. - bei Arbeitsver
http://medizinrecht.jura.uni-leipzig.de/data/S%20I%2015Minderjaehrigenrecht.pdf
WE, Abgabe, Zugang beim Vertragspartner, Wirksamkeit nach §§ 107, 112, 113) b) dem beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ggü. eine wirksame WE abgegeben worden ist (Inhalt der WE, Abgabe, Zugang - wegen § 131 II 1, I BGB: liegen die TbV des § 131 II
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/BGB_AT_WS_2013_2014/S...
a) § 107 BGB (nicht lediglich rechtlich vorteilhaft) b) Keine partielle Geschäftsfähigkeit, §§ 112 f BGB. 3. Keine Einwilligung (= vorherige Zustimmung, §§ 182 f. BGB) a) Spezialeinwilligung b) Generaleinwilligung. 4. Kein Bewirken aus eigenen Mitteln, §
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a91762.htm
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?19396-Genehmigung-des-Erwerbsge...
12.09.2007 - Genehmigung des Erwerbsgeschäftes eines Minderjährigen nach § 112 BGB. hallo zusammen, ein 16-jähriger Schüler hat ein Gewerbe , das sich mit der Softwareentwicklung beschäftigt angemeldet, und bittet nunmehr um vormundschaftsgerichtliche Ge
https://www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/vertrag_gesellschaft/Sonstiges/...
Dienstverträgen. Die Abgrenzung, ob die Geschäfte von § 112 BGB erfasst sind, hat anhand des konkreten Geschäftsbetriebs und der Verkehrsauffassung zu erfolgen. Pauschal davon ausgenommen sind gemäß § 112 Absatz 1 Satz 2 BGB Rechtsgeschäfte, zu denen auc
https://www.gutefrage.net/frage/-112-bgb
11.03.2015 - Eigentlich ist doch der §112 BGB verständlich. Allerdings gibt es weitere Rechtstitel, die den § 112 einschränken. Es wäre z.B. dir nicht erlaubt den Handwerksbetrieb deines Vaters weiterzuführen, wenn dazu eine Meisterprüfung notwendig wäre