Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
b) Hier könnte jedoch § 110 BGB eingreifen. Die Überlassung von Mitteln zur freien Verfügung, wie z.B. Taschengeld, enthält die Zustimmung zu solchen Geschäften, die der Minderjährige damit bewirkt. Mit Bewirken der Leistung ist die Erfüllung, § 362 I BG
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
Eine Einwilligung könnte hier zunächst durch die Überlassung von Mitteln gemäß § 110 BGB vorliegen. Danach gilt der von dem beschränkt Geschäftsfähigen geschlossene Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der beschränkt Geschäftsfähige die von ihm zu erb
https://www.jura.uni-muenster.de/de/institute/institut-fuer-rechtsgeschichte-le...
Übersicht. 1. Fall 1: Glück in der Liebe … 2. Unbeschränkte Generaleinwilligung. 3. Beschränkte Generaleinwilligung. 4. Fall 2: … Glück im Spiel. 5. Zusammenfassung: § 110 BGB. 6. Quellen und Vertiefungshinweise ...
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lepsius/veranstaltungen/l...
Auf das Verfügungsgeschäft ist § 110 BGB entgegen einer vereinzelt geblieben Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 74, 234 (245) nicht anwendbar. Es ist allein auf die §§ 107 ff. BGB abzustellen, wobei nach überwiegender Meinung bei Vorliegen eines. Fal
https://www.bundestag.de/blob/416968/1251bfbeb3bc857058c8dc8898f41178/wd-7-030-...
17.02.2016 - BGB Geschäftsfähigkeit. 4. 2.1. Geschäftsunfähige. 4. 2.2. Beschränkt Geschäftsfähige. 4. 2.2.1. § 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. 5. 2.2.2. § 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung. 5. 2.2.3. § 110 BGB Bewirken der Leis
https://www.uni-goettingen.de/en/dokument+yz/548131.html
BK GK BGB II. Wiss. Mitarb. Marc-Oliver Martin. SoSe 2006. 2/3. - Nicht rechtlich lediglich vorteilhaft. - Keine (ausdrückliche) Einwilligung (§§ 107 Alt. 2, 183 I BGB). - ABER: § 110 BGB? !P!: Erstreckt sich der Anwendungsbereich von § 110 BGB auch auf
https://www.wuppertal.de/microsite/bsi/medien/bindata/bgb1_loes.pdf
In den Sonderfällen der §§ 110, 112, 113 BGB kann aber auch ein nicht lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft von dem beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung des ge- setzlichen Vertreters speziell für dieses Rechtsgeschäft wirksam herbeigeführt
https://www.anwalt.de/rechtstipps/-bgb-taschengeldparagraph-im-internet_067958....
27.03.2015 - 110 BGB – Taschengeldparagraph im Internet. (85). Was ist der Sinn dieses Paragraphen? Der Sinn des sogenannten Taschengeldparagraphen liegt darin, die Geschäfte des täglichen Lebens für Eltern und Kinder einfacher zu gestalten. Dies gelingt
http://www.taschengeldparagraph.com
Der Taschengeldparagraph nach § 110 BGB regelt, inwieweit Kinder in Deutschland auch ohne Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten Geschäfte rechtswirksam tätigen können.
http://www.taschengeldtabelle.org/pages/taschengeldparagraph.php
Hier erfahren Sie, was genau sich hinter dem Begriff Taschengeldparagraph verbirgt. Den Taschengeldparagraph finden Sie in § 110 BGB.
https://www.iurastudent.de/definition/bewirken-der-leistung-isv-%C2%A7-110-bgb
Bewirken der Leistung iSv § 110 BGB. Die Leistung ist dann bewirkt, wenn der Vertragspartner vollständig befriedigt worden ist. Quelle: Münchener Kommentar-BGB/Schmitt, Band 1, 6. Auflage München 2012, § 110, Rn. 10. Lass dir das Thema Bewirken der Leist
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfü