§ 120 BGB, Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Paragraph 120 Bürgerliches Gesetzbuch

Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Anfechtung von Willenserklärungen nach §§ 119 ff BGB

http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/Irrtum.pps
Übermittlungsirrtum, § 120 BGB. Unbewußt falsche Übermittlung durch Erklärungsboten; Wichtig: Bei bewußt falscher Übermittlung keine Zurechnung an den „Erklärenden“ (-> Bote ohne Botenmacht, §§ 177 ff BGB analog), d.h. eine Anfechtung ist unnötig, da kei


PDF Dokumente zum Paragraphen

§ 21 Die Irrtumsanfechtung der §§ 119 I, II, 120

http://www.al-online.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/leseproben/Leseprob...
Harald Langels: BGB AT 2. 8. § 21 Die Irrtumsanfechtung der §§ 119 I, II, 120. Vorbemerkung. Ein Irrtum liegt vor, wenn Wille und Erklärung auseinanderfallen und der Erklärende dies nicht weiß. Die Privatautonomie ermöglicht es den Parteien, durch die Ab

Übersicht 16 - Unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Äußerung

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Konversatoruim_Kostuch/UEbe...
Ist dem Erklärenden bei seiner Willenäußerung ein Irrtum unterlaufen, so räumt das Gesetz (vgl. §§ 119, 120, 123 BGB) ihm unter bestimmten Voraussetzungen ein Anfechtungsrecht ein. Die. Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht und muss erklärt werden (vgl. §

Prüfungsschema Anfechtung-1 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/stadler/StadlerWiSe1011/Prue...
Zu beginnen ist immer mit § 142 Abs. 1 BGB, da die Norm die Rechtsfolge vorsieht. Nach § 142. Abs. 1 BGB ist die angefochtene Willenserklärung von Anfang an nichtig (ex tunc). In der An- spruchsprüfung könnte also der erste Satz lauten: Die Willenserklär

IV. Anfechtung, §§ 119 ff. BGB

http://www.uni-leipzig.de/~brkern/data/S%20I%2013Anfechtung.pdf
Irrtum bei der Willensäußerung, §§ 119 I, 120 BGB. = unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung a) Erklärungsirrtum, § 119 I (Versprechen, Verschreiben, Vergreifen) b) Inhaltsirrtum, § 119 I (Irrtum über die Bedeutung der Erklärung) c) unricht

BGB P7 Folien T4 - Prof. Dr. Reinhard Singer

http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/rs/2009ws/bgb/Folien_07_4.pdf
10.12.2009 - aus § 120 BGB folgt, dass auch Falschübermittlung dem K zurechenbar ist. b) Annahme V: (+). 2. Anfechtung gem. § 120 BGB: a) Willenserklärung eines Boten: ( + ). Abgrenzung Bote /Stellvertreter: Bote überbringt eine fertige Willenserklärung;


Webseiten zum Paragraphen

§ 120 BGB - Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/skripte/bgb/120-bgb-anfechtbarkeit-wegen-falscher-be...
I. Anfechtungsgrund. Übermittlungsirrtum bei Einsetzung eines Boten (§ 120 BGB). Von einem Übermittlungsfehler spricht man, wenn ein Bote eine Erklärung unbewusst falsch übermittelt. II. Anfechtungserklärung § 143 BGB. Hierunter ist eine formfreie, einse

§§ 119, 120 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=119,120
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger

Die wichtigsten Anfechtungstatbestände des BGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/anfechtungstatbestaende-bgb-1/
Liegt einer der in §§ 119 und 120 BGB genannten Irrtümer vor, so ist der Betroffene zur Anfechtung berechtigt. Definition: „Irrtum ist das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem.“ Das Kriterium „unbewusst“ ist zur Abg

Die Anfechtung - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-anfechtung/
15.01.2017 - A kann die Erklärung dann nach § 120 BGB anfechten. Wichtig zu beachten bei einer Anfechtung nach § 120 BGB ist: § 120 erfasst nicht den Fall des falsch erklärenden Vertreters. Der Vertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab, welche dann

BGB § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_120/
20.07.2017 - ... 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums · § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung · § 121 Anfechtungsfrist · § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden · § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung · § 124 Anfechtungsfrist · §


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung › § 120

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 120 BGB
    § 120 Abs. 1 BGB oder § 120 Abs. I BGB

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