§ 997 BGB, Wegnahmerecht
Paragraph 997 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Hat der Besitzer mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen Bestandteil verbunden, so kann er sie abtrennen und sich aneignen. Die Vorschrift des § 258 findet Anwendung.


(2) Das Recht zur Abtrennung ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer nach § 994 Abs. 1 Satz 2 für die Verwendung Ersatz nicht verlangen kann oder die Abtrennung für ihn keinen Nutzen hat oder ihm mindestens der Wert ersetzt wird, den der Bestandteil nach der Abtrennung für ihn haben würde.


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Examensklausurenkurs Zivilrecht Klausur vom 13. Dezember 2013

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27.01.2014 - 95 Rn. 3. Die Halle ist mithin wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden. c) Zwischenergebnis. B hat sein Eigentum gemäß § 946 BGB verloren. 2. Ergebnis. Ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB steht ihm nicht zu. III. Anspruch des B ge

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, §§ 985 ff BGB - Uni Regensburg

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Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, §§ 985 ff BGB. Sache iSd §§ 985 ff1: bewegliche und unbewegliche Sache. Anders zB § 851, die §§ 929 ff und § 1006, § 1007 ! Besitzer im Sinne der §§ 987 ff ist der unberechtigte Besitzer, also der Besitzer, der gegenüber d

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23.07.2003 - Professor Dr. Meinrad Dreher, LL.M. Karteikartensatz SachenR / EBV. Übersicht über die Anspruchsgrundlagen im EBV. Karteikarte 1/1. I. In den §§ 985 ff. BGB sind die folgenden vier Anspruchskategorien geregelt: 1. Herausgabeansprüche des Eig

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Gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen - Bitter - Universität ...

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Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 997 - Haufe

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Daneben muss der Besitzer im Falle einer Wegnahme der iRe Verwendung mit der Hauptsache verbundenen Sache, die Hauptsache wieder in den vorigen Zustand versetzen, § 997 I 2 iVm § 258 1. Dies kann bereits zu höheren Kosten führen, als die wegzunehmende Sa

Wegnahmerecht - Rechtslexikon

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Vgl. §§ 547,581,601,1049,1093,1216,2125 und 997 BGB. Beispiel: Der Mieter kann einen von ihm eingebauten elektrischen Badeofen wegnehmen, auch wenn dieser wesentlicher Bestandteil (Sache) des vermieteten Grundstücks (Gebäudes) geworden sein sollte. Einri

Definition zu Wegnahmerecht, § 997 BGB | iurastudent.de

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Wegnahmerecht, § 997 BGB. Unter dem Wegnahmerecht iSv § 997 BGB versteht man das Recht des Besitzers, der mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen Bestandteil verbunden hat, diese abzutrennen und sich anzueignen. Quelle: § 997 BGB. Lass dir das T

BGB § 997 Wegnahmerecht - NWB Datenbank

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 4: Ansprüche aus dem Eigentum › § 997

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 997 BGB
    § 997 Abs. 1 BGB oder § 997 Abs. I BGB
    § 997 Abs. 2 BGB oder § 997 Abs. II BGB

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