§ 996 BGB, Nützliche Verwendungen
Paragraph 996 Bürgerliches Gesetzbuch

Für andere als notwendige Verwendungen kann der Besitzer Ersatz nur insoweit verlangen, als sie vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit und vor dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung gemacht werden und der Wert der Sache durch sie noch zu der Zeit erhöht ist, zu welcher der Eigentümer die Sache wiedererlangt.


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Word Dokumente zum Paragraphen

EBV - Juristische Fakultät

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/UEbersicht_Ansprueche_aus_...
Anspruch nach § 996 Abs. 1 BGB. Vindikationslage (+), s. o.; Gutgläubigkeit (+), s. o.; Nützliche Verwendungen à Def. à Objektiv wertsteigernd ist der Einbau der Kronleuchter. Insoweit liegt eine nützliche Verwendung vor. Die Bemalung des Klavierdeckels

Kopfbogen

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 848 BGB; Nutzungsersatz gem. §§ 987, 990 BGB; Anspruch auf Herausgabe eines Nutzungsvorteils gem. §§ 687 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 681 S. 2, 667 BGB; Anspruch auf Verwendungsersatz gem. §§ 994 Abs. 2, 683, 670 BGB; notwendige Verwe


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Überblick über die Streitstände beim Verwendungsersatz im EBV - ZJS

http://zjs-online.com/dat/artikel/2014_5_836.pdf
Jede Aufwendung, für die der Besitzer nach § 996 BGB Ersatz verlangen kann, begründet auch einen Anspruch aus dem. Bereicherungsrecht. Dies wird zugleich auch auf eine Vielzahl von notwendigen Verwendungen zutreffen, sodass der Über- schneidungsbereich z

Fall 6 Lateinlehrer gelöst - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
994 Abs.1 BGB (-) aa) EBV im Zeitpunkt der Vornahme der Verwendung (+) bb) Einbau der Airbags = notwenige Verwendung des M (-) b) gem. § 996 BGB (+) aa) EBV im Zeitpunkt der Vornahme (+) bb) „Nützliche Verwendungen“ (+) cc) Gutgläubigkeit bzw. „Unverklag

Schema zu § 996 BGB

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/996-Schema.pdf
Der Anspruch des redlichen Besitzers gegen den Eigentümer auf Ersatz nützlicher Verwendungen. (§ 996 BGB). 1. Vindikationslage (§§ 985, 986). 2. Vornahme einer nicht notwendigen Verwendung durch den Besitzer a) Verwendung auf die Sache b) keine Notwendig

Examensklausurenkurs Zivilrecht Klausur vom 13. Dezember 2013

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausur_201...
27.01.2014 - 996 BGB setzt weiter voraus, dass die Verwendung vor Eintritt der Rechts- hängigkeit und vor Eintritt der in § 990 BGB bestimmten Haftung vorgenom- men wird. Bezüglich seines (vermeintlichen) Besitzrechts muss der Besitzer also gutgläubig ge

Klausur A-442 - Lösungsskizze

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/eurecht/htdocs/bin/lehre/klausur-a-442-loesungs...
IV. Leistungsverweigerungsrecht des B ? 1. § 1000 S. 1 BGB analog i.V.m. §§ 994, 996 BGB a) Anwendbarkeit des § 1000 S. 1 BGB: eigentlich nur bei Herausgabeanspruch aus § 985 BGB,. → Literatur bejaht aber Analogievoraussetzungen bei. Berichtigungsanspruc


Webseiten zum Paragraphen

Nützliche Verwendungen (§ 996 BGB) | klartext-jura.de

http://www.klartext-jura.de/2017/08/18/nuetzliche-verwendungen-%C2%A7-996-bgb/
18.08.2017 - Denise Wiedemann schreibt in der JA 2016, 494 (499): Nützlich sind Verwendungen, wenn sie zwar nicht notwendig sind, den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Wiedererlangung durch den Eigentümer aber noch erhöhen, § 996 BGB aE (dazu Schmolke JA

Anspruchsgrundlagen im EBV - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/ebv-anspruchsgrundlagen-bgb-klausur/
13.12.2016 - Wichtige Anspruchsgrundlagen für die BGB-Klausur mit Schwerpunkt EBV. Von Schadensersatz über notwendige u. nützliche Verwendungen zu Nutzungsersatz.

§ 996 BGB Nützliche Verwendungen Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92765.htm
Für andere als notwendige Verwendungen kann der Besitzer Ersatz nur insoweit verlangen, als sie vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit und vor dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung gemacht werden und der Wert der Sache durch sie noch zu.

Anspruch aus § 996 - Sachenrecht 1 - juracademy.de

https://www.juracademy.de/sachenrecht1/anspruch-996-bgb.html
Für andere als notwendige Verwendungen kann – nur der redlich-unverklagte – Besitzer nach § 996 Ersatz verlangen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Wert der Sache durch sie zur Zeit der Rückgabe an den Eigentümer noch erhöht ist. Abzustellen ist in

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 996 – Nützliche ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Für andere als notwendige Verwendungen kann der Besitzer Ersatz nur insoweit verlangen, als sie vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit und vor dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung gemacht werden und der Wert der Sache durch sie noch zu


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 4: Ansprüche aus dem Eigentum › § 996

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 996 BGB
    § 996 Abs. 1 BGB oder § 996 Abs. I BGB

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