Für andere als notwendige Verwendungen kann der Besitzer Ersatz nur insoweit verlangen, als sie vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit und vor dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung gemacht werden und der Wert der Sache durch sie noch zu der Zeit erhöht ist, zu welcher der Eigentümer die Sache wiedererlangt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/UEbersicht_Ansprueche_aus_...
Anspruch nach § 996 Abs. 1 BGB. Vindikationslage (+), s. o.; Gutgläubigkeit (+), s. o.; Nützliche Verwendungen à Def. à Objektiv wertsteigernd ist der Einbau der Kronleuchter. Insoweit liegt eine nützliche Verwendung vor. Die Bemalung des Klavierdeckels
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 848 BGB; Nutzungsersatz gem. §§ 987, 990 BGB; Anspruch auf Herausgabe eines Nutzungsvorteils gem. §§ 687 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 681 S. 2, 667 BGB; Anspruch auf Verwendungsersatz gem. §§ 994 Abs. 2, 683, 670 BGB; notwendige Verwe
http://zjs-online.com/dat/artikel/2014_5_836.pdf
Jede Aufwendung, für die der Besitzer nach § 996 BGB Ersatz verlangen kann, begründet auch einen Anspruch aus dem. Bereicherungsrecht. Dies wird zugleich auch auf eine Vielzahl von notwendigen Verwendungen zutreffen, sodass der Über- schneidungsbereich z
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
994 Abs.1 BGB (-) aa) EBV im Zeitpunkt der Vornahme der Verwendung (+) bb) Einbau der Airbags = notwenige Verwendung des M (-) b) gem. § 996 BGB (+) aa) EBV im Zeitpunkt der Vornahme (+) bb) „Nützliche Verwendungen“ (+) cc) Gutgläubigkeit bzw. „Unverklag
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/996-Schema.pdf
Der Anspruch des redlichen Besitzers gegen den Eigentümer auf Ersatz nützlicher Verwendungen. (§ 996 BGB). 1. Vindikationslage (§§ 985, 986). 2. Vornahme einer nicht notwendigen Verwendung durch den Besitzer a) Verwendung auf die Sache b) keine Notwendig
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausur_201...
27.01.2014 - 996 BGB setzt weiter voraus, dass die Verwendung vor Eintritt der Rechts- hängigkeit und vor Eintritt der in § 990 BGB bestimmten Haftung vorgenom- men wird. Bezüglich seines (vermeintlichen) Besitzrechts muss der Besitzer also gutgläubig ge
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/eurecht/htdocs/bin/lehre/klausur-a-442-loesungs...
IV. Leistungsverweigerungsrecht des B ? 1. § 1000 S. 1 BGB analog i.V.m. §§ 994, 996 BGB a) Anwendbarkeit des § 1000 S. 1 BGB: eigentlich nur bei Herausgabeanspruch aus § 985 BGB,. → Literatur bejaht aber Analogievoraussetzungen bei. Berichtigungsanspruc
http://www.klartext-jura.de/2017/08/18/nuetzliche-verwendungen-%C2%A7-996-bgb/
18.08.2017 - Denise Wiedemann schreibt in der JA 2016, 494 (499): Nützlich sind Verwendungen, wenn sie zwar nicht notwendig sind, den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Wiedererlangung durch den Eigentümer aber noch erhöhen, § 996 BGB aE (dazu Schmolke JA
http://www.juraindividuell.de/artikel/ebv-anspruchsgrundlagen-bgb-klausur/
13.12.2016 - Wichtige Anspruchsgrundlagen für die BGB-Klausur mit Schwerpunkt EBV. Von Schadensersatz über notwendige u. nützliche Verwendungen zu Nutzungsersatz.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92765.htm
Für andere als notwendige Verwendungen kann der Besitzer Ersatz nur insoweit verlangen, als sie vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit und vor dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung gemacht werden und der Wert der Sache durch sie noch zu.
https://www.juracademy.de/sachenrecht1/anspruch-996-bgb.html
Für andere als notwendige Verwendungen kann – nur der redlich-unverklagte – Besitzer nach § 996 Ersatz verlangen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Wert der Sache durch sie zur Zeit der Rückgabe an den Eigentümer noch erhöht ist. Abzustellen ist in
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Für andere als notwendige Verwendungen kann der Besitzer Ersatz nur insoweit verlangen, als sie vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit und vor dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung gemacht werden und der Wert der Sache durch sie noch zu