(1) Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen.
(2) Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung notwendige Verwendungen, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/UEbersicht_Ansprueche_aus_...
à Zurückbehaltungsrecht des C nach § 1000 BGB? Vss.: Verwendungsersatzanspruch des C gegen M. Anspruch nach § 994 Abs. 1 BGB. Vindikationslage (+), s. o.; Gutgläubigkeit des C (+); Notwendige Verwendungen à Def. à Dem Erhalt der Sache dienen lediglich di
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
992 i.V.m. § 831 BGB bzw. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 848 BGB; Nutzungsersatz gem. §§ 987, 990 BGB; Anspruch auf Herausgabe eines Nutzungsvorteils gem. §§ 687 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 681 S. 2, 667 BGB; Anspruch auf Verwendungsersatz gem. §§ 994 Abs. 2, 68
http://www.student-online.net/Publikationen/716/Inhalt_+_Test_wie_abgegeben.doc
A. Herausgabeanspruch des E aus § 985 BGB[1]. E könnte ... Laut § 90 BGB sind nur körperliche Gegenstände Sachen im Sinne des Gesetzes. Eine Uhr .... Zu prüfen ist somit, ob F durch das Einsetzen der Batterie ein Anspruch gemäß § 994 gegen E entstanden i
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
Dies ergibt sich zwar nicht aus dem unmittelbaren Wortlaut der §§987 ff. BGB, aber aus einer systematischen Auslegung zu §§985, 986 BGB. Es ist spezielles Leistungsstörungsrecht für den Fall, dass der Herausgabeanspruch gem. §985 BGB beeinträchtigt ist.
http://zjs-online.com/dat/artikel/2014_5_836.pdf
BGB anzusehen sei, diese Ansprüche könnten ihm daher auch nicht zustehen. Hiergegen wird jedoch eingewandt, die §§ 950 und 994 ff. BGB enthielten keine vergleichbaren Regelungen, sodass, selbst wenn man die dort entwickelte Ansicht vertritt, diese nicht
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/994-Schema.pdf
Der Anspruch des redlichen Besitzers gegen den Eigentümer auf Ersatz notwendiger Verwendungen. (§ 994 I 1 BGB). 1. Vindikationslage (§§ 985, 986). 2. Vornahme einer notwendigen Verwendung durch den Besitzer a) Verwendung auf die Sache b) Notwendigkeit de
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/pg/Loesung_-_Fall_08.pdf
Der unredliche oder verklagte Besitzer erhält nützliche Verwendungen nach. § 996 gar nicht (Problem: Konkurrenz zur Verwendungskondiktion, die diese. Schranke nicht enthält? s.w.u.), notwendige Verwendungen nur nach. Maßgabe der §§ 994 II, 677 ff. Die Ve
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/eurecht/htdocs/bin/lehre/klausur-a-442-loesungs...
IV. Leistungsverweigerungsrecht des B ? 1. § 1000 S. 1 BGB analog i.V.m. §§ 994, 996 BGB a) Anwendbarkeit des § 1000 S. 1 BGB: eigentlich nur bei Herausgabeanspruch aus § 985 BGB,. → Literatur bejaht aber Analogievoraussetzungen bei. Berichtigungsanspruc
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Gursky-20-Probleme-Eigentuemer-Besitzer...
recht aus §§ 1000, 996 BGB geltend. I. (hier sog.) Restriktionstheorie. Die §§ 994 ff. BGB kēnnen auf unrechtmäßige Fremdbesitzer nur mit den Einschränkun- gen angewandt werden, die sich aus dem vermeintlichen Besitzrecht ergeben. Vertreten von: BGH LM §
https://www.juracademy.de/sachenrecht1/anspruch-994-abs1-bgb.html
Anspruch aus § 994 Abs. 1 lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Sachenrecht 1 JETZT ONLINE LERNEN! - Perfekt lernen im Online-Kurs Sachenrecht 1.
http://www.juraindividuell.de/artikel/ebv-anspruchsgrundlagen-bgb-klausur/
13.12.2016 - Diese notwendigen Verwendungen kann der Besitzer unter den Voraussetzungen des § 994 I BGB ersetzt verlangen. Dazu muss eine Vindikationslage vorliegen. Weiterhin muss der Besitzer gutgläubig sein, d.h., er muss bei Vornahme der Verwendungen
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. 2Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen.
https://www.iurastudent.de/definition/verwendungen-%C2%A7%C2%A7-994-ff-bgb
BGB. Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Sache unmittelbar zugute kommen sollen. Quelle: BGHZ 41, 160. Lass dir das Thema Verwendungen, §§ 994 ff. BGB noch mal ausführlich erklären auf Jura Online! Auf der JURAcon Kanzleien kennenlernen und
http://www.rechtslexikon.net/d/verwendung/verwendung.htm
994 I S.1 BGB. Darunter fallen auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten, § 994 I S.2 BGB. Außerdem sind notwendige V. gemäß § 995 BGB auch die Lasten einer Sache, z.B. Grundsteuer. Der redliche/unverklagte Besitzer kann sie gem. § 994 I BGB ersetzt bekomme