Ist ein landwirtschaftliches Grundstück herauszugeben, so hat der Eigentümer die Kosten, die der Besitzer auf die noch nicht getrennten, jedoch nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft vor dem Ende des Wirtschaftsjahrs zu trennenden Früchte verwendet hat, insoweit zu ersetzen, als sie einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entsprechen und den Wert dieser Früchte nicht übersteigen.
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https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/41__Folien_EuR_3.pdf
Europarecht/Bayern. Fall 5. Teil 1: Anspruch auf Rückzahlung der 998 € aus. §§ 346 I, 437 Nr.2, 323 I, 434 BGB. I. Kaufvertrag (+). II. Mangel, § 434 BGB. (+), vgl. Sachverhalt (zudem: § 138 III ZPO). III. Fristsetzung und erfolgloser Ablauf der Nachfris
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Kuhn/EBV.pdf
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, §§ 985 ff BGB. Sache iSd §§ 985 ff1: bewegliche und unbewegliche Sache. Anders zB § 851, die §§ 929 ff und § 1006, § 1007 ! Besitzer im Sinne der §§ 987 ff ist der unberechtigte Besitzer, also der Besitzer, der gegenüber d
http://www.zinser.de/templates/zinser/imagepool/heissluft/11-998-100%20preise%2...
18.09.2013 - Sie gelten jedoch nur, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 1.2. Die vorliegenden AGB stellen eine Rahmenvereinbarung zwisch
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2W1848.01.PDF
Zweibrücken ZIP 2001, 973 [974]; KG BB 2000, 998 [999];. Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8). 2. Zumindest bei einem von einem sonstigen Gläubiger gegen die prozessunfähige juristische Person gerichteten Rechtsstreit kann eine. Beschlussfassung
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/pdf/Inhaltsverzeichnis_Praxis-Handbu...
Kapitel B XV „Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB)“, in: Klaus. Michael Groll (Hrsg.), Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung. Köln: Dr. Otto Schmidt, 2. Aufl. 2005, S. 922-1008. Inhalt. Seite Randziffer. I. Überblick. 925. 1. 1. Begriff, Rechtsnatur und prakti
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 998 – Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 998 – Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem. Ist ein landwirtschaftliches Grundstück herauszug
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 3 Da zwar die Kosten der Bewirtschaftung bei Herausgabe der land- bzw forstwirtschaftlichen Grundstücke feststehen, nicht aber schon der Wert der Früchte vor der (Miss-)Ernte festgestellt werden kann, ist der Anspruch auf Kostenerstattung erst mit de
http://www.juraindividuell.de/artikel/ebv-anspruchsgrundlagen-bgb-klausur/
13.12.2016 - Wichtige Anspruchsgrundlagen für die BGB-Klausur mit Schwerpunkt EBV. Von Schadensersatz über notwendige u. nützliche Verwendungen zu Nutzungsersatz.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-schadensersatzanspruch-nach-990-...
I. Vindikationslage im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Hier Prüfung eines EBVs iSd § 985 BGB II. Verklagter (§ 989 BGB) oder bösgläubiger (§ 990 I BGB) Besitzer Bösgläubigkeit richtet sich nach § 932 II BGB in Bezug zum Besitzrecht.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084/
BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil ...... 997 Wegnahmerecht · § 998 Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück · § 999 Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers · § 1000 Zurückbehaltungsrecht des Besitzers · § 1001 Klage auf Verwendungs