(1) Der Besitzer hat dem Eigentümer die Nutzungen herauszugeben, die er nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht.
(2) Zieht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Nutzungen nicht, die er nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ziehen könnte, so ist er dem Eigentümer zum Ersatz verpflichtet, soweit ihm ein Verschulden zur Last fällt.
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http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/06052014%20-%20Das%20Eigentueme...
06.05.2014 - BGB enthalten ein gesetzliches Schuldverhältnis, das die gegenseitigen Ansprüche von Besitzer und Eigentümer regelt, wenn eine Vindikationslage vorliegt, dh. ein Anspruch nach § 985 BGB besteht. Ohne die §§ 987 ff. BGB würden die allgemeinen
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
Dies ergibt sich zwar nicht aus dem unmittelbaren Wortlaut der §§987 ff. BGB, aber aus einer systematischen Auslegung zu §§985, 986 BGB. Es ist spezielles Leistungsstörungsrecht für den Fall, dass der Herausgabeanspruch gem. §985 BGB beeinträchtigt ist.
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
Fall, 818 Abs. 2 BGB; Verhältnis des § 951 BGB i.V.m. § 812 Abs. 1, S. 1, 2. Fall BGB im Verhältnis zu Ansprüchen aus §§ 987, 993 ff. BGB; Anwendbarkeit der Eingriffskondiktion bei gutgläubigem Erwerb durch Veräußerungsgeschäft mit Dieb. A. Ansprüche der
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/jus2013_495.pdf
06.11.2016 - Dr. Stephan Lorenz*. Das in den §§ 987ௗff. geregelte Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) ist wegen seiner Komplexität ... Das in den §§ 987–1003 geregelte EBV befasst sich mit den Ansprüchen zwischen dem Eigentümer .... Gegen den redlichen
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_32__Konku...
Bei nichtigem Mietvertrag beschädigt Mieter leicht fahrlässig die. Mietsache. => bei Redlichkeit des M. kein Ersatz aus EBV und kein Ersatz aus § 823 wegen § 993 I a.E.. Unsinnig! => § 823 (+). II. Besitz durch strafbare Handlung/verbotene Eigenmacht, §§
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201408.pdf
RÜ: Jeden Monat die aktuellen examenswichtigen Entscheidungen in Klausurform. RÜ 8/2014. §§ 99, 100, 292, 421 ff., 546, 546 a, 986, 987, 988, 990, 991 BGB;. §§ 138, 322, 331, 338, 555 ZPO. Gesamtschuld analog bei Nutzungen im EBV-Dreieck. BGH, Versäumnis
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/987-990-Schema....
Der Anspruch des Eigentümers gegen den verklagten oder bösgläubigen Besitzer auf Nutzungsherausgabe. (§ 987 I BGB bzw. §§ 990 I, 987 I BGB). 1. Es besteht eine Vindikationslage (§§ 985, 986). 2. Der Besitzer hat Nutzungen aus der Sache gezogen. (d. h. Fr
http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-sachenrecht-2-ebv.pdf
Eigentümer und Besitzer abschließend regeln will (sog. „Abschlussfunktion“ des EBV). Liegt daher zwischen den Parteien ein EBV vor, so darf grundsätzlich auf keine anderen Anspruchnormen (GoA, Delikt, Bereicherung) mehr zurückgegriffen werden (!). Die ab
http://www.juraindividuell.de/artikel/ebv-anspruchsgrundlagen-bgb-klausur/
13.12.2016 - Nutzungen kann der Eigentümer unter den Voraussetzungen der §§ 987, 990 BGB verlangen. Nach Feststellung einer Vindikationslage muss die Bösgläubigkeit des Besitzers festgestellt werden. Schließlich muss der Besitzer Nutzungen iSd. §§ 99, 10
http://www.buzer.de/s1.htm?a=987-992&ag=6597
987 Nutzungen nach Rechtshängigkeit. § 987 wird in 7 Vorschriften zitiert. (1) Der Besitzer hat dem Eigentümer die Nutzungen herauszugeben, die er nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht. (2) Zieht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92756.htm
(1) Der Besitzer hat dem Eigentümer die Nutzungen herauszugeben, die er nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht. (2) Zieht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Nutzungen nicht, die er nach den Regeln einer.
https://www.lecturio.de/magazin/nutzungsersatz-im-ebv/
Dieser Beitrag behandelt den Nutzungsersatz des Eigentümers gegen den Besitzer gem. §§ 987, 990 BGB.
https://jura-online.de/learn/ebv-ansprueche-987-ff-bgb/331/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'EBV-Ansprüche, §§ 987 ff. BGB' im Bereich 'Sachenrecht 1'