Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
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https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Das (erweiterte) Anspruchsschema des § 985 BGB. Anspruchsteller = Eigentümer. Ursprüngliche Eigentumslage; Veränderung der Eigentumslage? Anspruchsgegner = Besitzer; Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners § 986; Kein Zurückbehaltungsrecht ...
http://www.student-online.net/Publikationen/716/Inhalt_+_Test_wie_abgegeben.doc
A. Herausgabeanspruch des E aus § 985 BGB[1]. E könnte gegen K einen Anspruch auf Herausgabe der Uhr aus § 985 haben. ..... Da damit allerdings auch die Übereignung der Uhr an K wirksam wäre, würde es sein Eigentum an dieser und sein Recht auf Herausgabe
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Becker/WS_20082009/loesung_f...
985 BGB. E könnte gegen K einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads gemäß § 985 BGB haben. Dann müsste es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handeln, der E müsste Eigentümer und K Besitzer ohne. Recht zum Besitz sein. 1. Sacheigenschaft des Fahrrads. Da
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/985wiwi.pdf
Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. I. Eigentum. Der Anspruchssteller muss Eigentümer sein. II. Besitz. Anspruchsgegner muss Besitzer sein, §§ 854 ff. BGB. III. Kein Recht zum Besitz, § 986 BGB. 1. Eigenes Besitzrecht. Z. B. aus schuldrechtlichem Vertrag (
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
I. Anspruch E gegen K aus § 985 BGB. Vor. des Anspruchs aus § 985 BGB: 1. Schuldner ist Besitzer der Sache. 2. Gläubiger ist Eigentümer der Sache. 3. kein Recht zum Besitz seitens Schuldners. (sog. Vindikationslage oder EBV). 1. K Besitzer ? →Besitz: tat
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/wisefall08.pdf
A. Anspruch des G gegen K auf Herausgabe der Briefmarkensammlung aus. § 985 BGB. G könnte gegen K einen Anspruch auf Herausgabe der Briefmarkensammlung aus § 985 BGB haben. Voraussetzung hierfür ist, dass K Besitzer der Briefmarken- sammlung, G deren Eig
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/Kuhn/EBV.pdf
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, §§ 985 ff BGB. Sache iSd §§ 985 ff1: bewegliche und unbewegliche Sache. Anders zB § 851, die §§ 929 ff und § 1006, § 1007 ! Besitzer im Sinne der §§ 987 ff ist der unberechtigte Besitzer, also der Besitzer, der gegenüber d
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-herausgabeanspruch-gemaess-...
25.04.2015 - Dieses Schema befasst sich mit dem Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe gemäß § 985 BGB. Hier spricht man vom sogenannten Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), auch Vindikationslage genannt. § 985 BGB ist ein dinglicher
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92754.htm
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/195885,0.html
985 BGB kannst du nur anwenden wenn eine sogenannte Vindikationslage vorliegt, also der eine noch Eigentümer der Sache ist und der andere Besitzer, der aber kein Besitzrecht hat. Wenn § 985 BGB anwendbar ist, ist § 812 BGB oft nicht anwendbar (nur in Aus
https://www.lecturio.de/magazin/herausgabeanspruch-des-eigentuemers-%C2%A7-985-...
Von besonderer Relevanz ist dabei sein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.
http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/05/15/basic-schema-der-herausgabe...
15.05.2014 - Im Sachenrecht sehr beliebt: Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Hier ein kleines Basic-Schema, zum Einstieg, zur Vertiefung oder einfach als Grundlage für ein eigenes Schema. Zunächst einmal zum „Sinn“ des § 985 BGB. Er gewährt dem Eigent