§ 986 BGB, Einwendungen des Besitzers
Paragraph 986 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.


(2) Der Besitzer einer Sache, die nach § 931 durch Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe veräußert worden ist, kann dem neuen Eigentümer die Einwendungen entgegensetzen, welche ihm gegen den abgetretenen Anspruch zustehen.


Benachbarte Paragraphen


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Lernhilfe Sachenrecht § 985 BGB

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Das (erweiterte) Anspruchsschema des § 985 BGB. Anspruchsteller = Eigentümer. Ursprüngliche Eigentumslage; Veränderung der Eigentumslage? Anspruchsgegner = Besitzer; Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners § 986; Kein Zurückbehaltungsrecht ...

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht Wiss. Mitarbeiterin Ref. jur. Anja ...

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Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners, § 986 BGB. E hat gegen D einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads, wenn E Eigentümer des Fahrrads ist, D Besitzer und letzterer kein Recht zum Besitz hat (und es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handelt), §

Professor Dr

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Klausur: Behandelte Gebiete: Herausgabeanspruch gem. §§ 985, 986 BGB; gutgläubiger Erwerb gem. §§ 929 S. 1, 932 BGB; kein gutgläubiger Erwerb bei anhanden gekommener Sache, § 935 BGB; Schadensersatz gem. §§ 989, 990 BGB; Anspruch auf Herausgabe des Erlan


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Karteikarten zum Sachenrecht EBV - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_zum_Sachenrecht_EBV.pdf
23.07.2003 - tend gemacht werden, während das nach Ansicht der Rechtsprechung bestehende. Recht zum Besitz i.S.d. § 986 BGB als Einwendung vom Gericht auch ohne eine selbständige Geltendmachung berücksichtigt werden muß. e) kein vom mittelbaren Besitzer

Recht lernen am Computer?! - jura | Uni Bonn

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20.04.2015 - 2. Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? § 985 BGB a Was muss man beim Anspruchsteller beachten? Eigentümer b. Was muss man beim Anspruchsgegner beachten? Besitzer c. Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? § 986 B

VertZivilR 13-Sachenrecht - TU Dresden

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Unterrichtseinheit. A Stoff zur selbständigen Vor- und Nachbereitung. Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB: tatbestandliche Voraussetzungen; Recht zum Besitz nach § 986 BGB. Eigenheiten des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Schadensersatzhaftung im EBV

Unzuverlässiger Sicherungsgeber - Lehrstuhl Professor Dr. Roland ...

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986 BGB? 1. Abgeleitetes Besitzrecht des D gem. § 986 I 1, 2. Alt. BGB. Voraussetzungen: a) Ableitung des Besitzrechts des unmittelbaren Besitzers von einem Dritten, der nicht Eigentümer ist. Hier: D ist aufgrund des Kaufvertrages gegenüber S zum Besitz

Grundfall Ansprüche der S gegen H auf Herausgabe des Strohh

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und S (+); Verwahrung gem. § 688 BGB). 4. Anspruchshindernde Voraussetzungen nach § 1007 Abs. 3 BGB. (-): → Insbesondere kein Recht des H zum Besitz gem. § 986 BGB gegenüber S (Kaufvertrag nur zwischen A und H). 5. Durchsetzbarkeit des Anspruchs: (+). →


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Der Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB - Jura Individuell

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25.04.2015 - Herausgabeanspruch, Aufbauschema Klausur & Hausarbeit; Problem des Besitzrechtes § 986 BGB (Anwartschaft-, Zurückbehaltungsrecht); Besonderheiten § 985 BGB.

Konstellationen des § 986 BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/konstellationen-des-986-bgb/642/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Konstellationen des § 986 BGB' im Bereich 'Sachenrecht 1'

Herausgabeanspruch - (Kein) Recht zum Besitz - Juracademy

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Gemäß § 986 scheitert der Eigentumsherausgabeanspruch, wenn der Anspruchsgegner gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz hat. Denn dann steht die Besitzlage nicht mit dem sich aus § 903 ergebenden Inhalt des Eigentums in Widerspruch. Nach § 903 darf

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(1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Übe

BGB § 986 Einwendungen des Besitzers - NWB Datenbank

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20.07.2017 - 986 Einwendungen des Besitzers. (1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelb


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 4: Ansprüche aus dem Eigentum › § 986

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 986 BGB
    § 986 Abs. 1 BGB oder § 986 Abs. I BGB
    § 986 Abs. 2 BGB oder § 986 Abs. II BGB

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