(1) Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.
(2) Der Besitzer einer Sache, die nach § 931 durch Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe veräußert worden ist, kann dem neuen Eigentümer die Einwendungen entgegensetzen, welche ihm gegen den abgetretenen Anspruch zustehen.
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https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Das (erweiterte) Anspruchsschema des § 985 BGB. Anspruchsteller = Eigentümer. Ursprüngliche Eigentumslage; Veränderung der Eigentumslage? Anspruchsgegner = Besitzer; Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners § 986; Kein Zurückbehaltungsrecht ...
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/WS_09_10/Uebung_Vieg/Stunde_...
Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners, § 986 BGB. E hat gegen D einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads, wenn E Eigentümer des Fahrrads ist, D Besitzer und letzterer kein Recht zum Besitz hat (und es sich bei dem Fahrrad um eine Sache handelt), §
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/loesungen/u...
Klausur: Behandelte Gebiete: Herausgabeanspruch gem. §§ 985, 986 BGB; gutgläubiger Erwerb gem. §§ 929 S. 1, 932 BGB; kein gutgläubiger Erwerb bei anhanden gekommener Sache, § 935 BGB; Schadensersatz gem. §§ 989, 990 BGB; Anspruch auf Herausgabe des Erlan
http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_zum_Sachenrecht_EBV.pdf
23.07.2003 - tend gemacht werden, während das nach Ansicht der Rechtsprechung bestehende. Recht zum Besitz i.S.d. § 986 BGB als Einwendung vom Gericht auch ohne eine selbständige Geltendmachung berücksichtigt werden muß. e) kein vom mittelbaren Besitzer
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
20.04.2015 - 2. Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? § 985 BGB a Was muss man beim Anspruchsteller beachten? Eigentümer b. Was muss man beim Anspruchsgegner beachten? Besitzer c. Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? § 986 B
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfzivil3/ressourcen/dateien/lv_pdf_dateien/VertZ...
Unterrichtseinheit. A Stoff zur selbständigen Vor- und Nachbereitung. Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB: tatbestandliche Voraussetzungen; Recht zum Besitz nach § 986 BGB. Eigenheiten des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses. Schadensersatzhaftung im EBV
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_40.pdf
986 BGB? 1. Abgeleitetes Besitzrecht des D gem. § 986 I 1, 2. Alt. BGB. Voraussetzungen: a) Ableitung des Besitzrechts des unmittelbaren Besitzers von einem Dritten, der nicht Eigentümer ist. Hier: D ist aufgrund des Kaufvertrages gegenüber S zum Besitz
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
und S (+); Verwahrung gem. § 688 BGB). 4. Anspruchshindernde Voraussetzungen nach § 1007 Abs. 3 BGB. (-): → Insbesondere kein Recht des H zum Besitz gem. § 986 BGB gegenüber S (Kaufvertrag nur zwischen A und H). 5. Durchsetzbarkeit des Anspruchs: (+). →
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-herausgabeanspruch-gemaess-...
25.04.2015 - Herausgabeanspruch, Aufbauschema Klausur & Hausarbeit; Problem des Besitzrechtes § 986 BGB (Anwartschaft-, Zurückbehaltungsrecht); Besonderheiten § 985 BGB.
https://jura-online.de/learn/konstellationen-des-986-bgb/642/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Konstellationen des § 986 BGB' im Bereich 'Sachenrecht 1'
https://www.juracademy.de/sachenrecht1/herausgabeanspruch-recht-zum-besitz.html
Gemäß § 986 scheitert der Eigentumsherausgabeanspruch, wenn der Anspruchsgegner gegenüber dem Eigentümer ein Recht zum Besitz hat. Denn dann steht die Besitzlage nicht mit dem sich aus § 903 ergebenden Inhalt des Eigentums in Widerspruch. Nach § 903 darf
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Übe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_986/
20.07.2017 - 986 Einwendungen des Besitzers. (1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelb