§ 988 BGB, Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers
Paragraph 988 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe der Nutzungen, die er vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.


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Präsentationen zum Paragraphen

EBV

http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/06052014%20-%20Das%20Eigentueme...
06.05.2014 - auf Schadensersatz: §§ 989 bis 993 BGB; auf Herausgabe von Nutzungen: §§ 987, 988, 990 bis 993 BGB. Ansprüche des Besitzers auf Ersatz von Verwendungen, d.h. Aufwendungen auf die Sache: §§ 994 bis 996 BGB; Regeln zur Abwicklung eines EBV: §§


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Einige Fragen und Antworten

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Einige_Fragen_...
934 Alt. 1 BGB: Zession; 934 Alt. 2 BGB: Besitzerlangung durch Dritten; Ausnahme 932 I S. 2 BGB: Einigung. Gleichstellung des rechtsgrundlosen mit dem unentgeltlichen Besitzer bei Nutzungsherausgabe, § 988 BGB analog? Beispielsfall: Der 17-jährige A verä


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Klausurbeispiel 1. Staatsexamen - Zivilrecht - Alpmann Schmidt

http://www.alpmann-schmidt.de/downloads/Musterklausur_St-Tue.pdf
Die ständige Rechtsprechung wendet § 988 BGB analog an (BGHZ 120, 204 [215]; 71, 216 [225 f.]; 32, 76 [94]; RGZ [GS] 163, 348 [357 ff.]), indem sie den rechtsgrundlosen Besitz dem unentgeltlichen gleichstellt. Begründet wird diese Analogie damit, dass na

Karteikarten zum Sachenrecht EBV - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_zum_Sachenrecht_EBV.pdf
23.07.2003 - gutgläubig unverklagte Besitzer haftet gemäß §§ 988, 993 BGB nur auf Nutzungsersatz, wenn er den Besitz unentgeltlich erlangt hat oder Übermaßfrüchte zieht. 4. Für Verwendungsersatzansprüche sind die §§ 994 ff. BGB grds. abschließend (h.M.).

Nutzungsersatz im EBV I. Nutzungsherausgabe bei Bösgläubigkeit ...

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_28__Nutzu...
Privilegierung durch Ausschluss der §§ 812, 818 I BGB gemäß § 993 I 2. Hs. BGB. Aber Durchbrechung des Privilegs in § 988 BGB: Der unentgeltliche Besitzer ist stets zur Nutzungsherausgabe verpflichtet. Streitig ist Reichweite dieser Durchbrechung. Bsp.:

Fall 13:

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_31__Fall_...
1. A -> B Herausgabe der vor Rechtshängigkeit gezogenen Nutzungen gemäß §§ 988, 812 ff. BGB a. Vindikationslage ? aa. A war noch Eigentümer des Grundstücks (+) bb. Ist B Besitzer des Grundstücks ? (1) Bei wirksamer Veräußerung wäre B nach §§ 571, 581 II.

Unwirksamer Mietvertrag - Lehrstuhl Professor Dr. Roland Michael ...

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_2.pdf
Besitzer. Mangels wirksamen Mietvertrags zwischen E und M hatte M kein Recht zum Besitz gem. § 986 BGB. 2. Bösgläubigkeit des M. M war nicht bösgläubig gem. § 990 BGB, da er vom Bestehen eines Mietvertrages ausging. => Kein Anspruch aus §§ 987, 990 BGB.


Webseiten zum Paragraphen

Ist der rechtsgrundlose Besitzerwerb dem unentgeltlichen ...

http://jura-fragen.de/rechtsgrundloser-besitzerwerb-bgh-ebv/
12.04.2014 - Eine wichtige Problematik im EBV (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) ist, ob der rechtsgrundlose Besitzerwerb dem unentgeltlichen Besitzerwerb gleichzustellen ist? Konkret heißt das, ob eine analoge Anwendung des § 988 BGB möglich ist. § 988 BG

§ 988 BGB Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92757.htm
Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe der Nutzunge

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 988 – Nutzungen ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe

Anspruchsgrundlagen im EBV - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/ebv-anspruchsgrundlagen-bgb-klausur/
13.12.2016 - Wichtige Anspruchsgrundlagen für die BGB-Klausur mit Schwerpunkt EBV. Von Schadensersatz über notwendige u. nützliche Verwendungen zu Nutzungsersatz.

Anspruchskonkurrenz BGB – Herausgabeanspruch - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/anspruchskonkurrenz-bgb-herausgabeanspruc...
19.07.2017 - Bejaht man die Gleichstellung, könnte der Eigentümer nach §§ 988, 818 I BGB gegen den rechtsgrundlosen Erwerber vorgehen. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist § 988 BGB analog anzuwenden, da der rechtgrundlose Besitzer wie der unentgeltliche


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 4: Ansprüche aus dem Eigentum › § 988

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 988 BGB
    § 988 Abs. 1 BGB oder § 988 Abs. I BGB

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