§ 975 BGB, Rechte des Finders nach Ablieferung
Paragraph 975 Bürgerliches Gesetzbuch

Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die Stelle der Sache. Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Unterschrift fehlt laut BGB - staatenlos.info

https://www.staatenlos.info/images/musterschreiben/01/Unterschrift%20fehlt%20la...
III ZB 7/72 = Vers. G 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87). Verweis dazu auch Pressemitteilung Freispruch Banker wegen fehlender Unterschrift des Richters § 126 BGB. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für mich. 1. Festg


PDF Dokumente zum Paragraphen

§ 965 BGB – Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache ...

https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
975 BGB – Rechte des Finders nach Ablieferung. Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige. Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös a

Oberbürgermeister der Stadt Flensburg - Land Schleswig-Holstein

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/Downloads/ergaenz...
Finders nicht berührt (ä 975 BGB). Hatte der Finder gemäß 5 967 BGB die Fundsache bei der zuständigen Behörde abgeliefert, so steht ihm nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes ein öffentlich-rechtlich er Herausgabeanspruch gegen die. Be

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1 ...

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Allgemeiner-Teil-1-240-ProstG-AGG-97...
Bearbeitet von. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dr. Christian Armbrüster, Prof. Dr. Arnd Arnold, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Jan Busche, Prof. Dr. Dorothee Einsele, Prof. Dr. Helmut Grothe, Dr. Robert. Heine, Prof. Dr. Hans-W. Mic

Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB) - Ruhr-Universität Bochum

http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/pdf/Inhaltsverzeichnis_Praxis-Handbu...
Kapitel B XV „Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB)“, in: Klaus. Michael ... Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht (§ 2346 Abs. 1 BGB). 932. 19. 1. ... 975. 116. 2. Wirksamkeit des Kausalgeschäfts. 979. 122 a) Beschränkung in der Geschäftsfähigkeit. 979

Leitsatz: 1. Die Vermutung, dass eine nicht in den ...

http://arge-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2017/11/olg-dresden-4-u-975-17.p...
OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 14. September 2017, Az.: 4 U 975/17 ... BGB wegen der Verkennung einer bei der Klägerin am 4.2.2014 im Klinikum S. G. diagnostizierten Meningitis oder der ... 630h Abs. 3 BGB kann der Arzt vielmehr dadurch entkrä


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 975 – Rechte des ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 975 – Rechte des Finders nach Ablieferung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 975 – Rechte des Finders. [1]Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde

LG München I, Endurteil v. 28.11.2014 – 34 O 975/12 - Bürgerservice

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-14349?hl=...
Die Klägerin sei aufgrund eines neunmonatigen Zahlungsrückstandes zum Ausspruch der Kündigung berechtigt gewesen. Da somit der Leasingvertrag beendet sei, habe die Beklagte das Fahrzeug herauszugeben (§§ 985, 546 BGB, Ziffer XI. Abs. 1 der AGB) und die a

umwelt-online-Demo: BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - 3 ...

https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/bgb/0965.htm
975 Rechte des Finders nach Ablieferung. Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die S

LAG Rheinland-Pfalz v. 13.11.2007 - 3 Sa 975/06 - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/332846/
13.11.2007 - Dokument LAG Rheinland-Pfalz v. 13.11.2007 - 3 Sa 975/06. Preis: € 5,00 Nutzungsdauer: 30 Tage. Sollten Sie bereits ein NWB Konto haben, dann melden Sie sich bitte an. Online-Dokument erwerben; Produkt freischalten. Folgende Produkte enthalt

Der online BGB-Kommentar - BGB Online Kommentar

https://bgb.kommentar.de
Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 6: Fund › § 975

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 975 BGB
    § 975 Abs. 1 BGB oder § 975 Abs. I BGB

  • Werbung