Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die Stelle der Sache. Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben.
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III ZB 7/72 = Vers. G 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87). Verweis dazu auch Pressemitteilung Freispruch Banker wegen fehlender Unterschrift des Richters § 126 BGB. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für mich. 1. Festg
https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
975 BGB – Rechte des Finders nach Ablieferung. Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige. Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös a
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Finders nicht berührt (ä 975 BGB). Hatte der Finder gemäß 5 967 BGB die Fundsache bei der zuständigen Behörde abgeliefert, so steht ihm nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes ein öffentlich-rechtlich er Herausgabeanspruch gegen die. Be
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Allgemeiner-Teil-1-240-ProstG-AGG-97...
Bearbeitet von. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dr. Christian Armbrüster, Prof. Dr. Arnd Arnold, Prof. Dr. Frank Bayreuther, Prof. Dr. Jan Busche, Prof. Dr. Dorothee Einsele, Prof. Dr. Helmut Grothe, Dr. Robert. Heine, Prof. Dr. Hans-W. Mic
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/pdf/Inhaltsverzeichnis_Praxis-Handbu...
Kapitel B XV „Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB)“, in: Klaus. Michael ... Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht (§ 2346 Abs. 1 BGB). 932. 19. 1. ... 975. 116. 2. Wirksamkeit des Kausalgeschäfts. 979. 122 a) Beschränkung in der Geschäftsfähigkeit. 979
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OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Beschluss vom 14. September 2017, Az.: 4 U 975/17 ... BGB wegen der Verkennung einer bei der Klägerin am 4.2.2014 im Klinikum S. G. diagnostizierten Meningitis oder der ... 630h Abs. 3 BGB kann der Arzt vielmehr dadurch entkrä
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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 975 – Rechte des Finders nach Ablieferung. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 975 – Rechte des Finders. [1]Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-14349?hl=...
Die Klägerin sei aufgrund eines neunmonatigen Zahlungsrückstandes zum Ausspruch der Kündigung berechtigt gewesen. Da somit der Leasingvertrag beendet sei, habe die Beklagte das Fahrzeug herauszugeben (§§ 985, 546 BGB, Ziffer XI. Abs. 1 der AGB) und die a
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/bgb/0965.htm
975 Rechte des Finders nach Ablieferung. Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die S
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