Sind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zuständigen Behörde rechtzeitig angemeldet, so kann der Finder die Empfangsberechtigten nach der Vorschrift des § 1003 zur Erklärung über die ihm nach den §§ 970 bis 972 zustehenden Ansprüche auffordern. Mit dem Ablauf der für die Erklärung bestimmten Frist erwirbt der Finder das Eigentum und erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache, wenn nicht die Empfangsberechtigten sich rechtzeitig zu der Befriedigung der Ansprüche bereit erklären.
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https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen. Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen. § 974 BGB – Eigentumserwerb nach Verschweigung. Sind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bek
http://d-nb.info/940984849/04
Folgen des Eigentumserwerbs gemäB § 973 BGB. 135 a) Anwartschaft des Finders. 135 b) Eigentumsöbergang auf den Finder. 137. II. Der Eigentumserwerb gemäB $ 974 BGB. 143. 1. Fristbestimmung. 144. 2. Zugang beim Empfangsberechtigten. 147. 3. Erfolgloser Fr
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerser...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html. § 965 - Anzeigepflicht des Finders ... an die zuständige Behörde auf Grund der Vorschriften der §§ 973, 974 das Eigen- tum erworben, so geht es auf ... kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem F
https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/famrz_inhaltsverzeichnisse_2017/FamR...
90a, 1361a BGB: Zuweisung von Hunden unter. Tierschutzgesichtspunkten. 513. 2. Versorgungsausgleich. BGH. 18. 1.2017 XII ZB 98/16. §§ 51 f. VersAusglG, 95 SGBXII: Antragsbefugnis von. Sozialhilfeträgern betr. VersAusgl. 515. OLG Koblenz. 14.10.2016 13 WF
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3435e51d-588c-40c6-be5f-e8c189cf1ded/11249.pdf
Erstelldatum: 24.05.2002. BGB §§ 133, 134, 157, 780, 781; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; Euro-VO Nr. 974/98 Art. 14. Euroumstellung und Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses mit Zwangsvollstre- ckungsunterwerfung im Jahr 2002 noch in DM statt in Euro (Bezug a
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Sind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zuständigen Behörde rechtzeitig angemeldet, so kann der Finder die Empfangs
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_974/
20.07.2017 - 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung. 1Sind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zuständigen Behörde re
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/am...
... damit Suchende so schnell wie möglich Kenntnis von dem Fund erhalten kann. Hierbei können Sie auch die Erklärung zu Ihren Fundrechten abgeben. Bei verspäteter Anzeige der Fundsache sind die folgenden Fundrechte ausgeschlossen (§§ 971 und 974 BGB). Da
https://judicialis.de/Oberlandesgericht-Koblenz_1-U-974-98_Urteil_26.10.1999.ht...
Leitsatz. Beim Sturz von einem (Bau-) Gerüst kann die Haftung nach §§ 836, 837 BGB eingreifen. Geschäftsnummer: 1 U 974/98 11 O 240/97 LG Trier. Verkündet am 26. Oktober 1999. Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. OBERLANDESGERICHT KO
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/bgb/c34_ges.htm
974 Eigentumserwerb nach Verschweigung. Sind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zuständigen Behörde rechtzeitig ange