§ 971 BGB, Finderlohn
Paragraph 971 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.


(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

§ 965 BGB – Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache ...

https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
971 BGB – Finderlohn. (1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der. Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sa

Fundsache und Finder - Gemeinde Hohenthann

http://www.hohenthann.de/ipb/applications/core/interface/file/attachment.php?id...
Fundsache bis zu fünfhundert Euro, vom Mehrwert drei Prozent (§ 971 BGB). Es handelt sich hier um privatrechtliche Ansprüche gegen den Verlierer. Holt der Verlierer die Fundsache im Fundbüro ab, so ziehen wir - wenn möglich - den. Finderlohn für Sie ein,

Auszug aus dem BGB zum Thema "Fund - Habichtswald

http://www.habichtswald.de/pics/medien/1_1250871145/Auszug_aus_dem_BGB_zum_Them...
Vorschriften der §§ 965-967 und 969-977 BGB finden keine Anwendung.[. Ist die Sache nicht weniger als fünfzig Euro wert, so kann der Finder von dem. Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn besteht in der. Hälfte des Betrages, der

OLG Köln: Zusendung unbestellter Ware NJOZ 2001 Heft 9 971 ...

http://www.schmidt-raentsch.eu/Vorlesung/OLG%20Koeln%20NJOZ%202001,%20971.pdf
971. Zusendung unbestellter Ware. UWG § 1; BGB § 241a. Auch bei einem auf den Bezug von Druckerzeugnissen gerichteten. Abonnementvertrag ist die Zusendung unbestellter. OLG Köln: Zusendung unbestellter Ware. NJOZ 2001 Heft 9. 972. Druckerzeugnisse (hier:

Gesetzentwurf - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/035/0703559.pdf
24.04.1975 - Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 971 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Wertgrenze von 300 DM, innerhalb deren der. Finderlohn 5 v. H. beträgt, gilt ebenfalls bereits seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wegen der inzwischen eingetretenen Verände- run


Webseiten zum Paragraphen

Der gesetzliche Anspruch auf Finderlohn gem. § 971 BGB | JuraRat

http://www.jurarat.de/der-gesetzliche-anspruch-auf-finderlohn-gem-ss-971-bgb
26.11.2013 - Der "Anspruch auf Finderlohn" ist in § 971 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html) geregelt.

§ 971 BGB Finderlohn Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92740.htm
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur.

Ordnungsbehördliche Behandlung von ... - Landesrecht NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2061&bes_id=2...
das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache (§ 973 BGB),. - den Anspruch auf Finderlohn (§ 971 BGB),. - den Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen (§ 970 BGB). verzichtet. Hierbei ist zu beachten, dass Minderjährige, die das siebte Lebensjahr vollendet

Finderlohn – Welche Höhe ist angemessen? - Hilfreiche-Infos.de

http://www.hilfreiche-infos.de/finderlohn-hoehe-bgb-informationen/
Als Anerkennung für die Aufmerksamkeit und Mühe eine Fundsache zurückzugeben, formuliert das Gesetzbuch jedoch auch einen Anspruch auf Finderlohn (§ 971 BGB). Der Finder eines Gegenstands, der nicht mehr als 500 € wert ist, kann 5 % des Wertes als Finder

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 971 – Finderlohn ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfang


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 6: Fund › § 971

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 971 BGB
    § 971 Abs. 1 BGB oder § 971 Abs. I BGB
    § 971 Abs. 2 BGB oder § 971 Abs. II BGB

  • Werbung