§ 970 BGB, Ersatz von Aufwendungen
Paragraph 970 Bürgerliches Gesetzbuch

Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

sog. Dackelprozess - LG Potsdam

http://www.lg-potsdam.brandenburg.de/media_fast/2282/2.%20Pressemitteilung%20Da...
EUR 3.271,16 gegen den Anspruch des Klägers auf Herausgabe des Hundes zu. Für die Zeit vom 30.04.2012 bis zum 23.05.2014 steht den Beklagten ein. Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 972, 1000 S. 1 BGB bis zur Befriedigung ihres Anspruchs gemäß § 970 BGB auf E

(Erläuterung zu Fundsachen)

http://www.schneeberg.de/upload/kundendaten/Verwaltung/Vordrucke/fundsachenabc....
sind Sie gemäß § 965 BGB zur Anzeige und nach § 966 BGB zur Verwahrung der Sache verpflichtet, sofern die Sache mehr als 10,00 Euro wert ist. ➢ sind Sie nach § 967 BGB berechtigt und auf Anordnung der Behörde verpflichtet die Sache an die Fund- behörde a

Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen - VGH Bayern

http://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/13a01851u.pdf
11.09.2014 - die fragliche Bekanntmachung vom 1. Dezember 1993 dort nicht entdecken. Es findet sich auch keine andere Rechtsgrundlage, auf welche der geltend gemachte An- spruch gestützt werden könnte. Insbesondere findet § 970 BGB im Verhältnis Tierarzt

Fall 6 Sachverhalt und Lösung

http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/h/henke_sebastian/lehrveranstaltungen/...
Für einen Anspruch aus § 970 BGB müsste B zunächst Finder sein. Finder ist derjenige, der eine verlorene Sache findet und an sich nimmt. B hat den verlorenen. Laster gefunden und mitgenommen. Dabei schadet nach h.M. nicht, dass er gutgläubig. Eigenbesitz

Empfehlungen zum Umgang mit Fundtieren im ... - Tierheim Bautzen

http://www.tierheim-bautzen.de/upload/Empfehlungen%20zum%20Umgang%20mit%20Fundt...
BGB verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen, ordnungsgemäß un- ... ge im BGB gibt. Die abweichende Meinung des SSG wurde in den Empfehlungen in den Fußnoten 8 und 9 kenntlich gemacht. Die Arbeitsgruppe hat sich darauf .... notwendigen Aufwendungen (§ 97


Webseiten zum Paragraphen

.§ 970 BGB Ersatz von Aufwendungen - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/970-BGB-Ersatz-von-Aufwendungen_61589
Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittelung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen die er den U.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 970 – Ersatz von ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.

§ 970 BGB - Ersatz von Aufwendungen - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/970/
970 BGB - § 970 Ersatz von Aufwendungen Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für.

Ordnungsbehördliche Behandlung von ... - Landesrecht NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2061&bes_id=2...
das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache (§ 973 BGB),. - den Anspruch auf Finderlohn (§ 971 BGB),. - den Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen (§ 970 BGB). verzichtet. Hierbei ist zu beachten, dass Minderjährige, die das siebte Lebensjahr vollendet

Fundtiere - Internetauftritt der Landestierärztekammer Baden ...

https://www.ltk-bw.de/fundtiere.html
Die Gemeinde als Fundbehörde muss dann das Tier versorgen, gegebenenfalls tierärztlich behandeln lassen und die Kosten dafür tragen (§ 966 BGB). Wird der Halter festgestellt, macht die Fundbehörde die Aufwendungen, die sie während der Verwahrung des Tier


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 3: Eigentum › Titel 3: Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen › Untertitel 6: Fund › § 970

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 970 BGB
    § 970 Abs. 1 BGB oder § 970 Abs. I BGB

  • Werbung