Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern.
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http://www.hamburg.de/contentblob/85504/975f797cde8e4e335d49d2c7031126d7/data/f...
3.4 Die nach 3.2 bis 3.3.2 zuständigen Stellen sind befugt, gemäß § 967 BGB dem Finder gegenüber die Ablieferung der Fundsache oder des Versteigerungserlöses anzuordnen. (siehe 5.3). 3.5 Für die Verwahrung von Fundtieren ist die Behörde für Wissenschaft
http://www.habichtswald.de/pics/medien/1_1250871145/Auszug_aus_dem_BGB_zum_Them...
Die. Vorschriften der §§ 965-967 und 969-977 BGB finden keine Anwendung.[. Ist die Sache nicht weniger als fünfzig Euro wert, so kann der Finder von dem. Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn besteht in der. Hälfte des Betrages,
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-141280?all=Fal...
07.09.2017 - Titel: Aufwendungsersatz für Fundtiere. Normenketten: BGB § 970. § 683 BGB, § 670 BGB, § 679 BGB. BGB § 960. BGB § 967. Leitsätze: 1. Nach § 966 BGB ist der Finder zur Verwahrung und damit auch zur - dem Erhalt der Fundsache entsprechenden -
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d4d58c36-4f53-4b62-901d-66c7965eea47/11208.pdf
19.03.2001 - BGB, 60. Aufl. 2001, § 883 BGB Rn. 29; im Ergebnis für Vormerkung zur Eintragung beschränkt dinglicher Rechte auch Staudinger/Gursky, § 883 BGB Rn. 177 ff. m. w. N.; a. A. etwa Bauer, in: .... sungsvormerkung hatte sich neben und vor Schuber
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/Downloads/ergaenz...
nach ä 965 ff BGB ursprünglich eine Landesaufgabe Durch die Landesverordnrmg über die zuständigen Behörden für die Ausführung des Fundrechts vom 16. Oktober. 1976(GV081.1976 S, 266) wurde die Durchführung des Fundrechts nach 5 965 Abs. 2, 5 966 Abs. 2, (
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/967
Titel 3 – Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen → Untertitel 6 – Fund. Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern. § 966
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern. Rz. 1 Zuständige Fundbehörde ist grds die Gemeinde (zu landesrechtlichen Sondervo
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/967/
967 BGB - § 967 Ablieferungspflicht Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde.
https://www.juris.de/purl/gesetze/BGB_!_967
Zu § 967 BGB gibt es zwei weitere Fassungen. § 967 BGB wird von 20 Entscheidungen zitiert. § 967 BGB wird von vier Vorschriften des Bundes zitiert. § 967 BGB wird von 44 landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 967 BGB wird von fünf Verwaltungsvorschrif
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