(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
(2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.
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https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
966 BGB - Verwahrungspflicht. (1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet. (2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu la
http://www.schneeberg.de/upload/kundendaten/Verwaltung/Vordrucke/fundsachenabc....
II. Wenn Sie etwas gefunden haben, … ➢ sind Sie gemäß § 965 BGB zur Anzeige und nach § 966 BGB zur Verwahrung der Sache verpflichtet, sofern die Sache mehr als 10,00 Euro wert ist. ➢ sind Sie nach § 967 BGB berechtigt und auf Anordnung der Behörde verpfl
http://www.habichtswald.de/pics/medien/1_1250871145/Auszug_aus_dem_BGB_zum_Them...
Auszug aus dem BGB zum Thema "Fund“. § 966 Verwahrungspflicht. Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet. § 966 Belehrung bei Selbstverwahrung. Vor Eigentusübergang (6 Monate nach der Anzeige des Finders) darf der gefundene. Gegenstand nicht i
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/6500/umdruck-18-6516.pdf
02.02.2016 - fern (§ 967 BGB). „Dadurch wird er von seinen Pflichten aus § 966 BGB frei und über- lässt es der zuständigen Behörde, über die notwendige Verwahrung und die erforder- lichen Finanzierungslasten zu entscheiden.“ 5. Die Fundbehörden sind verp
http://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/13a01851u.pdf
11.09.2014 - Auflage 2013, § 966 BGB, Rz 2). Die Unterbringung bei Dritten entbindet den Finder nicht von seinen Pflichten. Seine Verwahrungspflicht kann er jedoch dadurch beenden, dass er von seinem Recht Gebrauch macht, das Fundtier entsprechend. § 967
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet. (2) 1Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. 2Vor der V
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-verwahrpflicht-des-finders-359602
22.03.2013 - Ein Geocache, der sich außerhalb des ursprünglich vorgesehenen Verstecks befindet, ist besitzlos aber nicht herrenlos. Nimmt jemand diesen Gegenstand nun an sich und bringt ihn weg, dann besteht eine dem Finder obliegende Verwahrungspflicht
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2061&bes_id=2...
Ordnungsbehördliche Behandlung von Fundsachen RdErl. d. Innenministeriums v. 19.9.2001 12/68.10.10 -44/2940/1. 1. Entgegennahme von Fundanzeigen. Zur Entgegennahme von Fundanzeigen nach § 965 Abs. 2 BGB und Versteigerungsanzeigen nach § 966 Abs. 2 BGB so
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/bgb/0965.htm
966 Verwahrungspflicht. (1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet. (2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen.
http://www.damm-legal.de/lg-heidelberg-wer-einen-geocache-gps-schatz-aus-seinem...
21.05.2013 - BGB und ergänzend in §§ 677 ff. BGB konkretisiert werden (Palandt/Bassenge, 72. Aufl. 2013, Vorb v § 965 Rz. 2). Die Verletzung von Pflichten aus diesem Schuldverhältnis kann Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB begründen (vgl. Pala