Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.
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http://www.schneeberg.de/upload/kundendaten/Verwaltung/Vordrucke/fundsachenabc....
Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln sind an die jeweilige Verkehrsanstalt abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 BGB finden keine Anwendung. Diese Funde werden nicht dem städtischen Fundbüro zugeleitet. ➢ Gefundene Personaldok
https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
968 BGB – Umfang der Haftung. Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. § 969 BGB – Herausgabe an den Verlierer. Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen. Empfangsberechtigten gegenüber be
http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/pdf/Inhaltsverzeichnis_Praxis-Handbu...
Kapitel B XV „Der Erbverzicht (§§ 2346-2352 BGB)“, in: Klaus. Michael Groll (Hrsg.) ... Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht (§ 2346 Abs. 1 BGB). 932. 19. 1. ... 2. Gerichtsgebühren. 969. 102. 3. Kostenübersicht über die neben dem Erbverzicht besteh
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerser...
969 - Herausgabe an den Verlierer. Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonsti- gen Empfangsberechtigten gegenüber befreit. § 970 - Ersatz von Aufwendungen. Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der
https://www.brunsbuettel.de/media/custom/1770_3478_1.PDF?1372227810
967 Ablieferungspflicht. Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern. § 968 Umfang der Haftung. Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrlä
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92738.htm
Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-3/Titel-3/Untertitel-6/Herausgabe-an-...
969 Herausgabe an den Verlierer. Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw85_969.htm
Amtl. Leitsatz: § 2258 I BGB greift auch dann ein, wenn der Erblasser seine erbrechtlichen Verhältnisse mit einem späteren Testament nicht umfassend neu ordnet, sondern eine abschließende erbrechtliche Regelung nur für einen bestimmten Teilbereich vornim
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit. Rz. 1 Durch die Herausgabe an den Verlierer wird der Finder von Herausgabe- oder Ersatzansprüchen stets befreit. Auch
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl11...
04.05.2017 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 4. Mai 2017 969 Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinel