Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.
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https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Das (erweiterte) Anspruchsschema des § 985 BGB ... Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb: z.B. Übereignungen nach § 929 S. 1, (ggf. § 930/§931) BGB? Historische Prüfung der im Sachverhalt vorkommenden ... KEIN RzB (h.L.): Zurückbehaltungsrechte (z.B. §§ 2
https://www.runkel-lahn.de/fileadmin/user_upload/formulare/auszug_bgb_fund.pdf
972 BGB – Zurückbehaltungsrecht des Finders. Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des. Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der. §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung. § 973 B
http://www.lg-potsdam.brandenburg.de/media_fast/2282/2.%20Pressemitteilung%20Da...
EUR 3.271,16 gegen den Anspruch des Klägers auf Herausgabe des Hundes zu. Für die Zeit vom 30.04.2012 bis zum 23.05.2014 steht den Beklagten ein. Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 972, 1000 S. 1 BGB bis zur Befriedigung ihres Anspruchs gemäß § 970 BGB auf E
http://www.jagd-naheland.de/pdf/Hund%20entlaufen.pdf
Darüber hinaus steht dem Tierheim (gemäß § 971 Abs. 1 BGB) ein. Finderlohn zu, der allerdings entfällt, wenn das Tierheim seine Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Hieraus resultiert auch ein Zurückbehaltungsrecht des Tierhe
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerser...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html. § 965 - Anzeigepflicht des Finders. (1) Wer eine verlorene ... 972 - Zurückbehaltungsrecht des Finders. Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten ... die ihm nach den §§ 970 bis 972 zustehenden Ansprü
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/download/Sachenr-A...
Fremdbesitzer handelt. 3. Inhalt des Anspruchs: Herausgabe der Sache. 4. Verteidigung des Besitzers: a). § 986 - Einwendung, bestimmt die Vindikationslage. Wenn nicht. § 986, dann folgende Einreden beachten: b). § 1000 BGB - aber nur, wenn Anspruch aus §
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92741.htm
Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_972/
20.07.2017 - ... 972 Zurückbehaltungsrecht des Finders · § 973 Eigentumserwerb des Finders · § 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung · § 975 Rechte des Finders nach Ablieferung · § 976 Eigentumserwerb der Gemeinde · § 977 Bereicherungsanspruch · § 978 F
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Auf die in den §§ 970, 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der §§ 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung. Rz. 1 Wegen seiner Ansprüche hat der Finder ein Zurück
https://www.brennecke-partner.de/972-BGB-Zurueckbehaltungsrecht-des-Finders_615...
Auf die in den 970 971 bestimmten Ansprüche finden die für die Ansprüche des Besitzers gegen den Eigentümer wegen Verwendungen geltenden Vorschri.
https://www.juris.de/jportal/portal/bs/22/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeig...
Quelle: Eigene Dokumente. Normen: § 973 SächsBGB, § 972 SächsBGB, § 975 SächsBGB, § 974 SächsBGB, § 948 E1852, § 947 E1852, § 949 E1852. Fundstelle: Hattenhauer/Schäfer, Sächsisches BGB, §§ 972-975, D.