Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
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http://www.imkerverband-sachsen-anhalt.de/files/pdfs/alte/BienenparagraphenBGB....
darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen. BGB § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen. Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwär
https://imkerverein-dresden.de/IV-DD_2014-01_Informationsblatt%20Bienenrecht.pdf
962 BGB: Solange er den Schwarm verfolgt, darf der Eigentümer auch fremde Grundstücke betreten. Findet der Schwarm einen neuen leeren Stock, darf der Eigentümer diesen öffnen, um die Bienen einzufangen und auch Waben herausbrechen. Richtet er dabei Schäd
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_15__Arten...
Gegenüber Dritten kann jeder Miteigentümer die Eigentumsrechte (z.B.. §§ 985, 1004 BGB) hinsichtlich der ganzen Sache alleine geltend machen, die Herausgabe der Sache jedoch nur an alle gemeinschaftlich, §§ 1011, 432. BGB. Entstehung entweder kraft Geset
http://www.bienenzuchtverein-overath.de/public/pdf/bienenhaltung/Bienenrecht.pdf
Quelle: Das Bienenrecht, Dr. Achim Gercke, 1985. BGB. Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, gewährt grundsätzlich jedem das Recht, auf seinem eigenen. Grundstück eine Imkerei in ...... Nach §963 BGB werden die beiden Miteigentümer an der vereinigten Schw
https://imkerverein-lichtenrade.de/wp-content/uploads/2017/02/BGB-961-964.pdf
BGB § 961 bis § 964. § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung ... 963 Vereinigung von Bienenschwärmen. Verei
https://cspecht.wordpress.com/2010/05/24/kuriose-gesetze-das-bgb-und-die-bienen/
24.05.2010 - 963 Vereinigung von Bienenschwärmen. Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich na
https://anya-strange.livejournal.com/38002.html
29.11.2006 - 963 Vereinigung von Bienenschwärmen Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nac
http://www.verenas-welt.com/%C2%A7-963-bgb-vereinigung-von-bienenschwarmen/
09.01.2008 - Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_963/
20.07.2017 - 963 Vereinigung von Bienenschwärmen. Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarmes; die Anteile bestimmen sich n
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/963/
963 BGB - § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen.