Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
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http://www.imkerverband-sachsen-anhalt.de/files/pdfs/alte/BienenparagraphenBGB....
BGB § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen. Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. BGB § 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers. Der Eigent
https://www.ivbzuuev.de/wp-content/uploads/Bienenrecht_2013338.pdf
ohne dass ihn ein besonderes Ver- kreten Aufstel- schulden treffen muss. Eine Befrei-. Nach ſ 962 BGB hat der Eigentümer eines Bienenschwarms ein Verfolgungsrecht, wenn lungsort inner- ungsmöglichkeit von dieser Gefähr- der Schwarm aus dem Bienenstock „a
https://imkerverein-dresden.de/IV-DD_2014-01_Informationsblatt%20Bienenrecht.pdf
962 BGB: Solange er den Schwarm verfolgt, darf der Eigentümer auch fremde Grundstücke betreten. Findet der Schwarm einen neuen leeren Stock, darf der Eigentümer diesen öffnen, um die Bienen einzufangen und auch Waben herausbrechen. Richtet er dabei Schäd
http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/b8f5a5e3123f373b2801b824d3260...
Gestattungen, §§ 227, 229, 859, 904 - 906, 962. BGB. 3. Die wichtigste Rechtsfolge ist, dass der durch verbotene. Eigenmacht erlangte Besitz fehlerhaft ist, § 858 II1BGB, vgl. zu den Folgen §§ 861 II, 862 II BGB. Die Fehler- haftigkeit setzt sich bei Ges
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-8059-1171-9_L.pdf
Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. §§ 535-562d; HeizkostenV; BetrKV .... Bereits in seiner ursprünglichen Fassung kannte das BGB eine ganze Reihe von mieterschützenden ..... 2010, 956; GE 2013, 1202; OLG München ZMR 2010, 962; OLG Köl
https://cspecht.wordpress.com/2010/05/24/kuriose-gesetze-das-bgb-und-die-bienen/
24.05.2010 - 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers. Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwe
https://anya-strange.livejournal.com/38002.html
29.11.2006 - Kleine Freuden des Lebens aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch : § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfol
http://www.imkerpate.de/bienenschwarm-bgb/
Bienenschwarm BGB § 962 Erläuterungen. Beim Verfolgen des Bienenschwarmes darfst Du fremde Grundstücke betreten. Dennoch ist hier ein gewisses Maß an Höflichkeit von Nöten. Andere Menschen erachten dies mitunter als Hausfriedensbruch und erheben Klage. D
http://augsburg-schwarz.de/cms/forum/showthread.php?id=4035&from=1272403621
Laut § 962 BGB ist es erlaubt andere Grundst cke zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten, solange man seinen Bienenschwarm verfolgt...RICHTIG! Also wenn eure Bienen mal abgehauen sind, einfach hinterher rennen.... BRIGENS: Wenn euch eure Bienen wirklic
http://www.herdecker-imker.de/themen/bienenrecht
Unwesentlich sind vereinzelte, zeitlich begrenzte Beeinträchtigungen durch das Niedersetzen eines Bienenschwarms auf dem Nachbargrundstück. Das ergibt sich bereits aus dem Inhalt des § 962 BGB, der dem Imker die Befugnis gewährt, bei der Verfolgung seine