Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem Übergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde, wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt.
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http://www.ruhr-uni-bochum.de/imperia/md/content/riesenhuber/arbeitsgemeinschaf...
Absolutes Recht zum Besitz (-) b). Obligatorisches Recht zum Besitz ? aa). Anspruch des R auf Eigentumsverschaffung. Hier aus § 977 i.V.m. §§ 812 ff. BGB (Rechtsgrundverweis auf das. Bereicherungsrecht) 1. (1). Rechtsverlust aufgrund der §§ 973 ff. BGB.
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/50fd7446-3dba-4e87-951d-652052e93bf7/aufgebot...
02.06.2000 - In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sind im Grundbuch für ein unbebautes Grundstück. 12 Miterben in Erbengemeinschaft eingetragen. 3 der eingetragenen Miterben haben ein. Ausschlußurteil nach §§ 927 BGB, 977 ff. ZPO gegen 7 andere Mit
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
und Wiedererlangung möglich. Anzeige durch Finder. (§ 973 Abs. 1 BGB). 6 Monate Wartefrist. Eigentumserwerb. Bereicherungsausgleich: § 977 BGB iVm. § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Var. BGB. 6 Monate nach Besitzergreifung genügen bei geringwertigen Sachen. Wie erfo
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2007/Heft05/2007_0...
steller bekannt, dass der Antragsgegner im Besitz seines Fahrrades ist. Über anwaltliche Korrespondenz wurde gem. §. 977 BGB versucht, die Herausgabe der. Fundsache zu erreichen. Die Parteien ver- einbarten gegen Leistung eines Finder - lohnes die Überga
http://www.schneeberg.de/upload/kundendaten/Verwaltung/Vordrucke/fundsachenabc....
Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln sind an die jeweilige Verkehrsanstalt abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 BGB finden keine Anwendung. Diese Funde werden nicht dem städtischen Fundbüro zugeleitet. ➢ Gefundene Personaldok
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
1Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorsc
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=21813
Hallöle. Ich habe jetzt schon im Palandt und in den Skripten nachgeschaut, weiss aber leider immer noch nicht, ob es sich bei 977 um eine RFV oder eine RGV handelt? Sorry dafür!!!
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl11...
29.07.2010 - Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat
https://www.123recht.net/Fundbuero-wann-wird-man-Eigentuemer-__f280790.html
Anders gesagt wird man als Finder nach den 6 Monaten eine Art "vorläufiger Eigentümer" und wenn sich der Verlierer innerhalb dieser in § 977 BGB genannten 3Jahresfrist meldet hat er Anspruch auf Herausgabe des Fundstücks bzw. im Falle eines zwischenzeitl
http://www.jurarat.de/der-gesetzliche-anspruch-auf-finderlohn-gem-ss-971-bgb
26.11.2013 - In §§ 973, 974 und 976 BGB versucht der Gesetzgeber einerseits die Eigentumsverhältnisse an dem verloren gegangenen Gegenstand schnell zu klären und in § 977 BGB möchte er einen endgültigen Vermögensausgleich zwischen dem Eigentumserwerber u