§ 917 BGB, Notweg
Paragraph 917 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.


(2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden (g 917 Abs. 1 BGB). Das Notwegerecht greift also dann, wenn dem benachbarten Grundstück die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung mit dem öffentlichen Weg fehlt. Sofern sich die Betroffen

Urteil - Brandenburgisches Oberlandesgericht

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Urt.v. 21.6.1999, - Az. 17 U 3693/98 (rechtskräftig). § 917 BGB, Art. 233 § 5 EGBGB, §§ 116, 118 SachenRBerG, § 18. VermG, §§ 321, 322 ZGB,. Leitsatz. Wegerecht – Grunddienstbarkeit- Volkseigentum - Restitution. Aktenzeichen: 17 U 3693/98. 2-O-8267/98 LG

Anspruchsgrundlagen im Bereich des Sachenrechts1

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Webseiten zum Paragraphen

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Eine Grunddienstbarkeit des Inhalts, dass auf einen nach § 917 BGB zu duldenden Notweg verzichtet wird, ist im Grundbuch des durch den Verzicht belasteten Grundstücks einzutragen. Aus einer Eintragung im Grundbuch des durch das Notwegrecht belasteten Gru

§ 917 BGB Notweg Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92683.htm
(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer.

Kein Notwegerecht bis vor die Haustür | Immobilien | Haufe

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30.08.2016 - Das ergibt sich aus § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB. Diese Voraussetzungen für ein Notwegerecht liegen hier aber nicht vor. Allerdings schließt der Umstand alleine, dass ein Grundstück mit einem öffentlichen Weg verbunden ist, ein Notwegerecht nicht

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 917 BGB
    § 917 Abs. 1 BGB oder § 917 Abs. I BGB
    § 917 Abs. 2 BGB oder § 917 Abs. II BGB

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