Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zugunsten des Berechtigten die Vorschriften der §§ 912 bis 914 entsprechende Anwendung.
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
230 II BGB unter den Voraussetzungen der §§ 916, 917, 920 ZPO in Fällen der Wegnahme einer Sache; merke: verzichtbar, wenn zB Dieb die Sache wieder abgenommen wird, Rengier § 21 Rn 14f. Beantragung des persönlichen Arrestes gem. § 230 III BGB unter der V
https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/KK_Sachenrecht_II_6_aufl.pdf
satzansprüche gegen den Überbauer nach § 823 I BGB und Ausgleichsansprüche aus § 906 II 2 BGB we- gen des Nutzungsverlustes, nicht aber wegen weitergehender Verletzung des Eigentums oder anderer Rech- te aus. hemmer-Methode: Beachten Sie: Die §§ 912-916
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/37__12386_11.08.2016_SB.pdf
Einstweilige Verfügung und Arrest (§§ 916 ff. ZPO). 1. Vorläufiger Rechtsschutz. Grundsatz: Keine Selbstjustiz! Im materiellen Recht aber besonders schneller Schutz durch die besitzrechtlichen Vorschriften vorgesehen - §§ 861 ff. BGB - sog. possessorisch
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120030/user_upload/Zwangsvollstre...
er sich bei Nichterfüllung in einen Schadensersatzanspruch auf Geld verwandelt. Beispiel: Der Lieferungsanspruch des Käufers verwandelt sich bei Nichterfüllung in einen. Schadensersatzanspruch auf Geld nach §§ 433 I 1, 280 I, 281 I, 251 I BGB. § 916 I ZP
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/0...
11 Sa 916/11. 1 Ca 7858/10. Arbeitsgericht Düsseldorf. Verkündet am 22. Dezember. 2011 gez.: Lindner. Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin ..... 611 Abs. 1 BGB. Diese vertragliche Regelung betrifft lediglich die Zahlung einer Tantieme in Hö- he von
http://hanjo.1hamann.de/research/jj2010-2_26.pdf
den dinglichen Rechten des BGB in der gesetzlichen Reihenfolge gefragt wird: Eier, die vor Reallasten hüpfen. Eigentum (§§ 903 - 1011 BGB). Erbbaurecht (§ 916 BGB, ErbbauVO). Dienstbarkeit (§§ 1018 - 1093 BGB). Vorkaufsrecht (§§ 1094 - 1104 BGB). Reallas
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=912-916
(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Gre
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92682.htm
Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zugunsten des Berechtigten die Vorschriften der §§ 912 bis 914 entsprechende Anwendung.
https://openjur.de/g/bgb/916.html
Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zugunsten des Berechtigten die Vo ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_916/
20.07.2017 - Titel 1: Inhalt des Eigentums. § 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit. Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, so finden zugunsten des Berechtigten die Vorsch
https://www.brennecke-partner.de/916-BGB-Beeintraechtigung-von-Erbbaurecht-oder...
Wird durch den Überbau ein Erbbaurecht oder eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt so finden zugunsten des Berechtigten die Vorsc.