(1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten.
(2) Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten.
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http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/ca298060-c346-4e02-8875-096cd051fac7/11399.pdf
06.05.2005 - 11399 letzte Aktualisierung: 06.05.2005. BGB §§ 912, 913, 915, 435. Überbaurente und Rechtsmangel bei Überbau. I. Sachverhalt. In einem Kaufvertrag wurde die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Die. Rechtsmängelhaftung richtet sich nach d
https://www.bbik.de/assets/files/Downloads/Mollenhauer%20Vortrag%20Ueberbau.pdf
20.03.2015 - schreitung Widerspruch erhoben hat. (2) Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die. Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend. § 913 BGB - Zahlung der Überbaurente. (1) Die Rente für den Überbau ist dem
https://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/KK_Sachenrecht_II_6_aufl.pdf
Überbaurente, §§ 912, 913 ff. BGB. Der Eigentümer erhält als Entschädigung eine Geldrente nach § 912 II BGB. Diese schließt Schadenser- satzansprüche gegen den Überbauer nach § 823 I BGB und Ausgleichsansprüche aus § 906 II 2 BGB we- gen des Nutzungsverl
http://www.jura.uni-mainz.de/kaiser/Dateien/Examenskurs_Bereicherungsrecht_-_Fa...
Sache, § 346 II 1 Nr. 3 BGB mit Ausnahmen nach § 346 II 1. Nr. 3 Hs. 2 ... 437 Nr. 2 BGB ist eine Rechtsgrundverweisung auf die Normen des. SR ..... 912,. 913;. Palandt/Grüneberg71 [2012] Rn 13b): Die – ohnehin zweifelhafte – Rechtsprechung des BGH, nach
http://www.zjs-online.com/dat/Zitierweise%20fuer%20zivilrechtliche%20Beitraege....
Rechtsprechungszitate. Rechtsprechungszitate - Grundmuster. BGH NJW 1991, 913 (914). Weitere Beispiele für Rechtsprechungszitate. AG Köln NJW 2004, 3342 (3343 m.w.N.). BGH LM § 326 (Dc) BGB Nr. 5. BGH NJW 1991, 913 (914) m.w.N.. BGH NJW 1998, 2901 (Holzl
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92679.htm
(1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. (2) Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten.
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?15091-Hat-jemand-Erfahrungen-mi...
02.04.2007 - Hallo Leute, ich habe ´mal wieder ein ganz eigenartiges Problem: Es geht um § 913 BGB, genauer gesagt um die Berechnung der "Rente" bei Überbauung eines Nachbargrundstückes. Es handelt sich hier um Gartenland (aber Bauland), welches zu DDR-Z
https://openjur.de/g/bgb/913.html
913 Zahlung der Überbaurente →. (1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. (2) Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_913/
20.07.2017 - 913 Zahlung der Überbaurente. (1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. (2) Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten. Fundste
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. (2) Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten. A. Rentenberechtigter. Rz. 1 Die Über