(1) Das Recht auf die Rente geht allen Rechten an dem belasteten Grundstück, auch den älteren, vor. Es erlischt mit der Beseitigung des Überbaus.
(2) Das Recht wird nicht in das Grundbuch eingetragen. Zum Verzicht auf das Recht sowie zur Feststellung der Höhe der Rente durch Vertrag ist die Eintragung erforderlich.
(3) Im Übrigen finden die Vorschriften Anwendung, die für eine zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast gelten.
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https://www.bbik.de/assets/files/Downloads/Mollenhauer%20Vortrag%20Ueberbau.pdf
20.03.2015 - KNUT MOLLENHAUER - DIPL.-ING., DIPL.-WIRTSCH.-ING. (FH) von der Brandenburgischen Ingenieurkammer öffentlich bestellter und vereidigter. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Folie 4. § 914 BGB - § 914
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16.10.2013 - Bürgerliches Gesetzbuch: BGB mit Nebengesetzen, insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-. Verordnungen sowie dem Haager Unterhaltsprotokoll, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Wohn- u
http://www.verkehrsanwaelte.de/news/news_2014_01_p2.pdf
914c69/13. -Seite 2 -. Entscheidungsgründe. Die zulässige Klage ist begründet. 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich der restlichen vorgerichtlichen. Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 14,28 gegen die Beklagte aus abgetreten
http://www.av-bw.de/fileadmin/daten/interessenvertretung/Stellungnahmen/BW-Nach...
14.05.2012 - Abs. 2 und die §§ 913 und 914 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.“ Neben der sich in Überbaufällen stets stellenden Frage nach der Angemessenheit führt der Verweis auf Bodenrichtwerte zu unnötigen Probleme, weil er zum einen implizit
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/V...
BGB zudem Kosten u. Lasten trägt. = sog. Bruttonießbrauch). Eigentümer überträgt das Eigentum an einem Wirtschaftsgut auf eine andere. Person, behält sich aber das Nießbrauchs- recht daran zurück. (auch: Rückbehaltsnießbrauch). Siehe BMF BStBl. I 1998, 9
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Das Recht auf die Rente geht allen Rechten an dem belasteten Grundstück, auch den älteren, vor. 2Es erlischt mit der Beseitigung des Überbaus. (2) 1Das Recht wird nicht in das Grundbuch eingetragen. 2Zum Verzicht auf das Recht sowie zur
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?40393-%C3%9Cberbaurente-Eintrag...
29.10.2009 - Hallo Leute, habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Überbaurente. Gemäß § 914 Abs. 2 Satz 1 BGB wird diese ja nicht ins Grundbuch eingetragen. Satz 2 sagt aus, dass zur Feststellung der Rentenhöhe durch Vertrag die Eintragung erforderli
http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=914-BGB
914 BGB Abs. 1 Satz 1 BGB(1) Das Recht auf die Rente geht allen Rechten an dem belasteten Grundstück, auch den älteren, vor.§ 914 Abs. 1 Satz 2 BGBEs erlischt mit der Beseitigung des Überbaus.§ 914.
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=912-916
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze · 93 frühere Fassungen | wird in 1834 Vorschriften zitiert · Buch 3 Sachenrecht · Abschnitt 3 Eigentum · Titel 1 Inhalt des Eigentums · § 912 Überbau; Dul
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... durch Vertrag ist die Eintragung erforderlich. (3) Im Übrigen finden die Vorschriften Anwendung, die für eine zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast gelten. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, K