(1) Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind.
(2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen ist, steht einem eingetragenen Recht gleich.
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http://bethge-legal.com/fileadmin/bethge-data/Presse/IBR-IMR/2011/BGH-Verjaehru...
08.04.2011 - 902 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auf den Beseitigungsanspruch wegen einer Störung in der Ausübung des Grundstückseigentums keine Anwendung.*). 2. Auch nach der Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB bleibt der vom Störer geschaffene Zustand rec
http://pantaenius.eu/uploads/media/_5__Der_gestoerte_Nachbar_-_UEberbau_und_and...
17.11.2011 - 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. (1) Wird das Eigentum in anderer Weise ... ergeben sich aus §§ 1004 Abs. 1, 903. BGB, es sei denn der Nachbar muss die Beeinträchtigungen dulden. ..... Schutzzweck des § 902 BGB der Möglichke
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_63__Besch...
Vorlesung Sachenrecht. Grundstück zu verlangen (Hypothek, §§ 1113, 1147 BGB) a) Verjähren nicht, wenn das Recht im Grundbuch eingetragen ist,. § 902 BGB b) Verjähren, wenn Recht zwar entstanden, aber im Grundbuch (zu. Unrecht) gelöscht wurde, § 901 S. 1
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/5%20U%20057-05.pdf
schenzeitlichen Löschung bei der Anwendung des § 902 BGB unberücksichtigt bleiben müs- se; die Verjährung sei vom Zeitpunkt der Überführung der Grundstücke in Volkseigentum bis zur bestandskräftigen Rückübertragung gehemmt gewesen, weil eine Durchsetzung
http://www.abakus-immobilien.de/fileadmin/media/download/02_11_2011.pdf
BGB §§ 902, 985, 986. 1. Ein Miteigentümer, dem ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche (hier: ei- nem Kellerraum) eingeräumt ist, kann von einem anderen Miteigentümer, der die Fläche zu Unrecht benutzt, gemäß § 985 BGB Einräumung von Allein
http://www.juraexamen.info/bgh-%C2%A7-1004-abs-1-bgb-verjahrung-nach-%C2%A7-902...
16.03.2011 - Wir danken Nicolas für die Zusendung eines weiteren Gastbeitrags zu einer gestern veröffentlichten Entscheidung des BGH vom 28.01.2011. In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28.01.2011 – BGH V ZR 141/10) hat der BGH zum Verhältnis von
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. 2Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind. (2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch
https://openjur.de/g/bgb/902.html
902 Unverjährbarkeit eingetragener Rechte →. (1) Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind. (2) Ein Recht,
https://immobilienpool.de/newseintrag/wegerecht.1802
13.01.2011 - Der Dienstbarkeitsberechtigte kann hier deshalb nach § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung bzw. die Unterlassung der Beeinträchtigung verlangen. Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus der Grunddienstbarkeit. Er dient der Verwirklichung des
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/grunddienstbarkeit-und-verjaehrung-323989
24.11.2010 - Die Regelung in § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Ausnahme von dem in § 194 Abs. 1 BGB enthaltenen allgemeinen Grundsatz, dass Ansprüche der Verjährung unterliegen. Sie ergibt sich aus dem Zweck des Grundbuchs. Seine Verlautbarungen sollen Re