Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des eingetragenen Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragen sind, und dass darüber hinaus keine weiteren Gesellschafter vorhanden sind. Die §§ 892 bis 899 gelten bezüglich der Eintragung der Gesellschafter entsprechend.
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http://www.petraschuster.de/vwa/vwa_sonstiges/immobilienwirtschaft/grabenbauer_...
09.11.2005 - gegen die Richtigkeit des Grundbuches kann ein Widerspruch eingetragen werden (§ 899 BGB) → beseitigt den öffentlichen Glauben des Grundbuches; die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs wird ausgeschlossen. 30. 4. Materielles Grundbuchrecht/
http://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/Musterloesung%20Bayerischer%20E...
a) Einigung? GbR wirksam vertreten? Grds. alle Gesellschafter gemeinschaftlich (§§ 714, 709). Hier aber im Grundbuch nur A und B eingetragen, daher guter Glaube der X an die wirksame Vertretung gemäß §§ 899a S. 2, 892 I BGB geschützt. ACHTUNG: Vermutung
http://www.dnotv.de/wp-content/uploads/Formulierungsvorschlge9-2017.doc
899a BGB, § 47 GBO im Grundbuch eingetragenen Mitgliedschaften in der veräußernden GbR … sind alle Gesellschafter des Verkäufers heute erschienen bzw. vertreten. Sie verzichten auf alle Fristen und Formen für die Einberufung und Ankündigung der Gesellsch
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_5_376.pdf
1 Zu § 899a BGB siehe bereits Schürnbrand/Weiß, ZJS 2009,. 607. 2 Der Anspruch ist auf Erklärung der Eintragungsbewilligung. i.S.d. § 19 GBO gerichtet. Das rechtskräftige Urteil ersetzt gem. § 894 S. 1 ZPO die Bewilligungserklärung. 3 So im Ergebnis Heße
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
11 II InsO, neuerdings wohl auch: § 899a BGB, § 47 II 1 GBO; vgl. nur BGHZ 146, 341, 343 ff.; K. Schmidt NJW 2001, 933). a) Einigung. Vertretung der GbR? In Ermangelung einer abweichenden ge- sellschaftsvertraglichen Regelung gelten die gesetzliche Rege-
http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_F...
46 ee) Die Erteilung rechtsgeschäftlicher Vollmachten. 50 c) Die Reichweite des § 899a BGB. 52 aa) Die Anwendung auf Untergesellschaften. 52. 1 BGHZ 146, 341. 2 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im. Grund
https://www.gsk.de/uploads/media/Update_899a.pdf
29.04.2010 - Die BGB-Gesellschaft ist rechtsfähig und kann selbst Grundstückseigentümerin sein. Ihre Ge- sellschafter sind nicht, auch nicht mittelbar, Ei- gentümer sondern halten nur Gesellschaftsantei- le. > Nach § 899a BGB kann ein Käufer darauf ver-
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
15.04.2015 - gutgl. Erwerb. Vormerkung. § 894 BGB. § 899a BGB. Was behandeln wir heute? 1 Inwieweit ist ein gutgläubiger Erwerb möglich? gutgl. Erwerb. 2 Was ist eine Vormerkung? Vormerkung. 3 Was gilt für die Grundbuchberichtigung? § 894 BGB. 4 Was gilt
http://www.juraexamen.info/anwendbarkeit-des-%C2%A7-899a-bgb-auf-das-schuldrech...
01.12.2011 - In ihrem Beitrag beleuchten die Autoren examensrelevante Probleme rund um die noch relativ neue Vorschrift des § 899a BGB. I. Einleitung. Ein Klausurklassiker ist der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten. Für bewegliche Sachen ist er in
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_899a/
... Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragen sind, und dass darüber hinaus keine weiteren Gesellschafter vorhanden sind. 2Die §§ 892 bis 899 gelten bez
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a163638.htm
Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des eingetragenen Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch.
https://bgb.kommentar.de/Buch-3/Abschnitt-2/Massgaben-fuer-die-Gesellschaft-bue...
899a Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des eingetragenen Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 S
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Dies wird vom Gesetzgeber mittelbar durch die Einführung der §§ 899a BGB; 47 II GBO bestätigt. Wenn die GbR jedoch nur unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen ist, ist aus dem Grundbuch nicht ersichtlich, wer die GbR vertreten kann. Auch ein öffentlic