§ 899a BGB, Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Paragraph 899a Bürgerliches Gesetzbuch

Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des eingetragenen Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragen sind, und dass darüber hinaus keine weiteren Gesellschafter vorhanden sind. Die §§ 892 bis 899 gelten bezüglich der Eintragung der Gesellschafter entsprechend.


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Grundbuch- und Grundstücksrecht ... - von Petra Schuster

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09.11.2005 - gegen die Richtigkeit des Grundbuches kann ein Widerspruch eingetragen werden (§ 899 BGB) → beseitigt den öffentlichen Glauben des Grundbuches; die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs wird ausgeschlossen. 30. 4. Materielles Grundbuchrecht/


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Sachverhalt: Der Tischler T betreibt seine Werkstatt auf seinem ...

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a) Einigung? GbR wirksam vertreten? Grds. alle Gesellschafter gemeinschaftlich (§§ 714, 709). Hier aber im Grundbuch nur A und B eingetragen, daher guter Glaube der X an die wirksame Vertretung gemäß §§ 899a S. 2, 892 I BGB geschützt. ACHTUNG: Vermutung

Formulierungsvorschläge aus diesem Heft

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899a BGB, § 47 GBO im Grundbuch eingetragenen Mitgliedschaften in der veräußernden GbR … sind alle Gesellschafter des Verkäufers heute erschienen bzw. vertreten. Sie verzichten auf alle Fristen und Formen für die Einberufung und Ankündigung der Gesellsch


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Übungsfall: Grundstücksgeschäfte mit der Gesellschaft ... - ZJS

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1 Zu § 899a BGB siehe bereits Schürnbrand/Weiß, ZJS 2009,. 607. 2 Der Anspruch ist auf Erklärung der Eintragungsbewilligung. i.S.d. § 19 GBO gerichtet. Das rechtskräftige Urteil ersetzt gem. § 894 S. 1 ZPO die Bewilligungserklärung. 3 So im Ergebnis Heße

Klausurenkurs vom 14.12.2012 - Lösungsskizze

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im ... - HWR Berlin

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46 ee) Die Erteilung rechtsgeschäftlicher Vollmachten. 50 c) Die Reichweite des § 899a BGB. 52 aa) Die Anwendung auf Untergesellschaften. 52. 1 BGHZ 146, 341. 2 Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im. Grund

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https://www.gsk.de/uploads/media/Update_899a.pdf
29.04.2010 - Die BGB-Gesellschaft ist rechtsfähig und kann selbst Grundstückseigentümerin sein. Ihre Ge- sellschafter sind nicht, auch nicht mittelbar, Ei- gentümer sondern halten nur Gesellschaftsantei- le. > Nach § 899a BGB kann ein Käufer darauf ver-

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15.04.2015 - gutgl. Erwerb. Vormerkung. § 894 BGB. § 899a BGB. Was behandeln wir heute? 1 Inwieweit ist ein gutgläubiger Erwerb möglich? gutgl. Erwerb. 2 Was ist eine Vormerkung? Vormerkung. 3 Was gilt für die Grundbuchberichtigung? § 894 BGB. 4 Was gilt


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... Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragen sind, und dass darüber hinaus keine weiteren Gesellschafter vorhanden sind. 2Die §§ 892 bis 899 gelten bez

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Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des eingetragenen Rechts auch vermutet, dass diejenigen Personen Gesellschafter sind, die nach § 47 Absatz 2 Satz 1 der Grundbuchordnung im Grundbuch.

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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 3: Sachenrecht › Abschnitt 2: Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken › § 899a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 899a BGB
    § 899a Abs. 1 BGB oder § 899a Abs. I BGB

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