§ 85 BGB, Stiftungsverfassung
Paragraph 85 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.


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Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

https://www.lds.sachsen.de/anlagen/getData2.asp?ID=160&art_param=2
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BGB - AT - Jura Intensiv Verlag

https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/ca/02/d8/B_Inhalt_BGB_AT_3-Aufl.pdf
... gesetzlichen Regelungen, § 307 III BGB ........... 80. 2. Inhaltskontrolle gem. §§ 307-309 BGB ......................................... 80. IV. Rechtsfolgen der Nichtigkeit gem. § 306 BGB .................................... 83. Geheimer Vorbehalt,

Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der ...

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Koller, Das Haftungsprivileg des Geschäftsbesorgers gem. §§664 Abs. 1 Satz2, 675 BGB. ZIP 20/85. Richter am OLG Professor Dr. Ingo Koller, Regensburg. Das Haftungsprivileg des Geschäftsbesorgers. : Zur Wirksamkeit der Nr. 9 AGB-Banken. ( In vielen A GB -


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Kommentierung zu § 85 BGB –Stiftungsverfassung ... - BGB Kommentar

http://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-1/Titel-2/Untertitel-2/Stiftungsverfas...
Verfassung der Stiftung, zwingendes Recht, dispositives Recht, Willen des Stifters, Auslegung der Stiftungssatzung, Voraussetzungen der Satzungsänderungen, wirklicher Wille des Stifters, tatsächlicher Wille des Stifters, mutmaßlicher Wille des Stifters,

Kommentierung zu § 85 BGB –Stiftungsverfassung ... - BGB Kommentar

http://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-1/Titel-2/Untertitel-2/Stiftungsverfas...
Kostenloser online BGB-Kommentar mit Kommentierungen zu wichtigen Paragrafen im Zivilrecht.

§§ 85 bis 89 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?a=85-89&ag=6597
Buch 1 Allgemeiner Teil. Abschnitt 1 Personen. Titel 2 Juristische Personen. Untertitel 2 Stiftungen. § 85 Stiftungsverfassung. § 85 wird in 2 Vorschriften zitiert. Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht

§ 85 BGB Stiftungsverfassung Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91733.htm
Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.

§ 85 BGB - Stiftungsverfassung - openJur

https://openjur.de/g/bgb/85.html
Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt. ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 1: Personen › Titel 2: Juristische Personen › Untertitel 2: Stiftungen › § 85

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 85 BGB
    § 85 Abs. 1 BGB oder § 85 Abs. I BGB

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