§ 813 BGB, Erfüllung trotz Einrede
Paragraph 813 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. Die Vorschrift des § 214 Abs. 2 bleibt unberührt.


(2) Wird eine betagte Verbindlichkeit vorzeitig erfüllt, so ist die Rückforderung ausgeschlossen; die Erstattung von Zwischenzinsen kann nicht verlangt werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

LE 47 - Stefan Grundmann

https://grundmann.rewi.hu-berlin.de/lehre/Veranstaltungen_SoSe_2007/Vorlesung_B...
Alt. BGB. Nichtigkeit zur Zeit der Leistung; Vernichtung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Leistung oder früher (vgl. § 142 I BGB); Dauerhafte Einrede zur Zeit der Leistung, außer: Einrede der Verjährung; § 813 BGB. Einrede: - §§ 320, 273 BGB: keine


PDF Dokumente zum Paragraphen

GRUNDKURS BGB IIb Außervertragliches Schuldrecht ...

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/SS_2013/Bereicherung...
Kondiktion wegen Bestehens einer peremptorischen Einrede gemäß § 813 BGB. Wer in Unkenntnis einer dauernden Einrede leistet, hat einen Herausgabeanspruch aus § 813 BGB. Die Bestimmung erweitert den Anwendungsbereich der Leistungskondiktion gemäß § 812 I

Lösung Fall 7 - Examensrelevant

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2016/01/L%C3%B6sung-Fall-7-Die-M%C...
816 II BGB. => Wirksame Leistung an einen Nichtberechtig- ten. § 812 I 2 2. Fall BGB condictio ob rem (wegen Misserfolges). => Der mit der Leistung bezweckte Erfolg bleibt aus. § 822 BGB. => Unentgeltliche Weitergabe der Bereicherung durch dinglich Berec

Gesetzliche Schuldverhältnisse - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Schwarz-Gesetzliche-Schuldverhaeltnisse...
Ein Anspruch aus § 813 Abs. 1 S. 1 ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn eine gestundete Forderung vorzeitig erfüllt wird (§ 813 Abs. 2). Fall: V spiegelt dem K vor, ein neuer dreibändiger BGB-Kommentar sei schon jetzt vollständig lieferbar. K bestellt

karteikartensatz zum bereicherungsrecht - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/dreher/Dateien/Karteikarten_Bereicherungsrecht_DIN...
Alt. BGB condictio indebiti / Leistung ohne Rechtsgrund. II. § 812 Abs. 1 S. 2, 1. Alt. BGB condictio ob causam finitam / späterer Wegfall des. Rechtsgrundes. III. § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB condictio ob rem = condictio causa data causa non secuta /

Die Leistungskondiktionen und ihre ... - muenster.de

http://www.muenster.de/~lucas/jura/Leistungskondiktionen.pdf
einrede). Über §§ 812 I 1 Fall 1 iVm. § 813 I 1 kann K das gezahlte Geld von V kondizieren. Ausschlusstatbestand: § 814. Die condictio indebiti ist ausgeschlossen,. 1. wenn der Leistende wusste, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war bzw. (für den F


Webseiten zum Paragraphen

§ 813 BGB - Erfüllung trotz Einrede - openJur

https://openjur.de/g/bgb/813.html
(1) Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstan ...

Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-bereicherungsrecht/
02.04.2017 - 813 I 1 BGB. Dieser Sonderfall gilt, wenn eigentlich ein rechtlicher Grund für eine Leistung vorliegt, dieser aber mit einer dauernden Einrede (nicht Einwendung!), wie etwa aus den §§ 821 oder 853 BGB, behaftet ist. Nicht dauerhafte Einreden

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 813 – Erfüllung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. 2Die Vorschri

Kondiktionsausschluss nach § 813 II BGB bei vorzeitiger Zahlung ...

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr198_11.htm
Hat der Schuldner hingegen die nicht fällige Forderung erfüllt, kann er gemäß § 813 Abs. 2 BGB keine hierauf gestützte Rückerstattung verlangen (vgl. MünchKommBGB/Schwab, 5. Aufl., § 813 Rn. 15 f.; Staudinger/Lorenz, BGB, Neubearb. 2007, § 813 Rn.16; Erm

BGH NJW 2008, 845

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xizr227_06.htm
Bereicherungsanspruch nach § 813 BGB gegen die finanzierende Bank beim Einwendungsdurchgriff gem. § 359 BGB (§ 9 Abs. 3 S. 1 VerbrKrG) im Falle der Nichtigkeit eines finanzierten Kaufvertrages über eine Immobilie ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 26: Ungerechtfertigte Bereicherung › § 813

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 813 BGB
    § 813 Abs. 1 BGB oder § 813 Abs. I BGB
    § 813 Abs. 2 BGB oder § 813 Abs. II BGB

  • Werbung