§ 811 BGB, Vorlegungsort, Gefahr und Kosten
Paragraph 811 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


(2) Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis ihm der andere Teil die Kosten vorschießt und wegen der Gefahr Sicherheit leistet.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Pfändung beweglicher Sachen auf einem Grundstück Lösung Die ...

http://www.jura.uni-frankfurt.de/59223737/ZPO-II-_-856-loesung.docx?
Zubehör fällt nach § 1120 BGB grds. in den Haftungsverband der Hypothek. Ob das ... 585 II, 581 I, 99 I BGB stand ihm das Recht zur Gewinnung der Erzeugnisse zu. ... Die Pfändung der zur Verfütterung bestimmten Rüben verstößt damit gegen § 811 Nr. 4 ZPO,

Prof

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_3.doc
22.04.2008 - hier wg 811 I Nr.1. Aber 811 II analog könnte ZV erlauben? --> keine entspr. Anwendung auf SiÜ (arg. hier größere Mißbrauchsgefahr wg. Übereignung unpfändbarer Sachen; Wertungsparallele zu besitzlosen Pfandrechten, z.B. § 562 I 2 BGB). ee) n


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer und der ...

http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/StellBAeK_KBVP...
09.03.2012 - sprechenden Anwendung von § 811 BGB, auf den verwiesen wird, würde aber der Rechts- klarheit dienen. 1.7.2 § 630g Abs. 3 S. 1 BGB-E gewährt Erben unter bestimmten Voraussetzungen ein. Einsichtsrecht, soweit vermögensrechtliche Interessen des

Urteil (Anlage zu SSE-Entwurf vom 02.12.14!)

http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/144155.pdf
12.11.2014 - Nach s 630g Abs. 1 BGB ist dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständi- ge, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche thera- peutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte

20121102 Stellpflug Einsichtnahme und Dokumentatio ... - BPtK

http://www.bptk.de/uploads/media/20121102_Stellpflug_Einsichtnahme_und_Dokument...
02.11.2012 - künftige Vorgaben im BGB. § 630g BGB-E Einsichtnahme in die Patientenakte. (1). Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende. Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische

Schuldrecht Besonderer Teil II - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
433-811 BGB bisher nur in der 12. Aufl. zum alten Schuldrecht er- schienen). • Julius von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Sellier De Gruyter o §§ 433-487, Leasing, Neubearbeitung 2004 o §§ 491-507, Neubearbeitung 2004 o §§ 516-534, Neu

811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO Pfändbar, sofern es sich bei ... - Nomos Shop

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832956936_lese02.pdf
811 Abs. 2 ZPO. In den Fällen des § 811. Abs. 1 Nr. 1, 4, 5–7 ZPO stets pfändbar, wenn Ver- käufer wegen durch Eigen- tumsvorbehalt gesicherter. Kaufpreisforderung voll- streckt. § 865 ZPO. §§ 97, 98 Nr. 2. BGB. Nicht pfändbar, sofern es sich dabei um Zu


Webseiten zum Paragraphen

§ 811 BGB Vorlegungsort, Gefahr und Kosten Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92576.htm
(1) Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Die Gefahr.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 811 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. 2Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (2) 1Die Gefahr

§ 630g BGB - Einsichtnahme in die Patientenakte - Medizinrecht

http://erste-hilfe-medizinrecht.de/%C2%A7-630g-bgb-einsichtnahme-in-die-patient...
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnun

Patientenrechtegesetz - Einsichtnahme Patientenakte - Patientenrechte

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/einsichtnahme-patientenakte.html
630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte. (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenste

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Buch 2 Recht der ... - Soldan

https://www.soldan.de/bgb-buergerliches-gesetzbuch-buch-2-recht-der-schuldverha...
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse §§ 779-811 (Staudinger) Ausgabe 2015 kaufen ✓ schnelle Lieferung.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 25: Vorlegung von Sachen › § 811

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 811 BGB
    § 811 Abs. 1 BGB oder § 811 Abs. I BGB
    § 811 Abs. 2 BGB oder § 811 Abs. II BGB

  • Werbung