§ 814 BGB, Kenntnis der Nichtschuld
Paragraph 814 Bürgerliches Gesetzbuch

Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Bereicherungsrecht

http://homepage.rub.de/Karsten.Hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ver...
Alt. BGB. • späterer Wegfall des rechtlichen Grundes, §812 I 2, 1.Alt. BGB. • Nichteintritt des bezweckten Erfolges, §812 I 2, 2.Alt. BGB. (causa data causa non secuta). 2. kein Ausschluss. • §814 BGB. • §815 BGB. • §817 S.2 BGB (wg. Strafcharakter aber


PDF Dokumente zum Paragraphen

PD Dr - Lehrstuhl Professor Dr. Roland Michael Beckmann

http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Uebersicht_5.p...
Übersicht 5: Der Ausschluß der Leistungskondiktion. I. § 814 BGB: insbesondere Kenntnis vom Fehlen des rechtlichen Grundes. 1. Anwendungsbereich: § 814 BGB betrifft nur § 812 I 1, 1. Alt. BGB. 2. § 814, 1. Alt.: Kenntnis vom Fehlen des rechtlichen Grunde

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht)

http://www.uni-frankfurt.de/55770450/zrIVa_2015_folien_g.pdf
Ausschluss gemäß § 814 BGB. • § 814 1. Alt. BGB: Kenntnis der Nichtschuld. – Hintergrund: Verbot widersprüchlichen Handelns. (venire contra factum proprium). – Leistungszeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt. – Nur auf condictio indebiti anwendbar: • Wegfa

Fall 4: Der Scheck ist weg - jura.uni-mainz.de

http://www.jura.uni-mainz.de/kaiser/Dateien/Examenskurs_Bereicherungsrecht__-_F...
Kenntnis der Nichtschuld, § 814 BGB – Durchgriffskondiktion –. Doppelmangel: Kondiktion der Kondiktion oder Wertersatzanspruch. Literatur: Giesen, Grundsätze der Konfliktlösung im Besonderen. Schuldrecht: Die ungerechtfertigte Bereicherung, Teil 1: Leist

III. § 814 Fall 1 BGB als Schenkung?

https://d-nb.info/964567776/34
Nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB ist „zur Herausgabe verpflichtet, wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt“, d. h. § 812. BGB faßt die Leistungskondiktion und die Ansprüche wegen Be- r

Grundkurs BGB II Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2010 ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5913
13 Die ungerechtfertigte Bereicherung. B. Die Leistungskondiktion. I. Voraussetzungen. 1. Etwas erlangt. 3. Durch Leistung. 4. Ohne Rechtsgrund. 5. Kein Ausschluss, §§ 813, 814, 817 BGB ...


Webseiten zum Paragraphen

Ausschlussgrund: § 814 BGB - Juraeinmaleins.de

https://juraeinmaleins.de/ausschlussgrund-814-bgb/
07.05.2016 - Vorausgesetzt für die Entfaltung von § 814, 1. Alt. BGB ist die positive Kenntnis über die Nichtschuld. D.h. der Leistende wusste von dem Nichtbestehen des Schuldverhältnisses bzw. der nicht existierenden Verpflichtung, leistet aber trotzdem

§ 814 BGB - Kenntnis der Nichtschuld - openJur

https://openjur.de/g/bgb/814.html
814 Kenntnis der Nichtschuld →. Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 814 – Kenntnis ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den

§ 814 BGB – Rückforderungsausschluss bei positiver Kenntnis ...

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/%C2%A7-814-bgb-ruckfor...
14.05.2010 - Beiträge über § 814 BGB – Rückforderungsausschluss bei positiver Kenntnis von Rechtsanwalt Andreas Martin.

Mietminderung: § 814 BGB und die Folgen für eine Mietminderung

http://www.mietminderung.org/mietminderung-814-bgb/
20.04.2013 - Wir zeigen in dem Artikel was § 814 BGB mit dem Thema Mietminderung zu tun hat und was Mieter bzw. Vermieter beachten müssen. Jetzt den Fachartikel lesen.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 26: Ungerechtfertigte Bereicherung › § 814

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 814 BGB
    § 814 Abs. 1 BGB oder § 814 Abs. I BGB

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