Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind.
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http://www.jura.uni-frankfurt.de/59223737/ZPO-II-_-856-loesung.docx?
148 I, 20, 21 I ZVG gerade die Beschlagnahme der von mit dem Boden verbundenen Erzeugnissen, § 810 I S. 1 ZPO. Auch aus §§ 146, 20 II ZVG ergibt sich nichts anderes. Ungetrennte Erzeugnisse werden damit grds. wegen § 93 BGB ebenso wie das Grundstück von
http://www.cloeser.org/ext/Recht_auf_Einsicht_in_die_eigenen_Patientenakten.pdf
Ein Einsichtsrecht in diese Akten (Kranken blätter, OP-Berichte und sonstige Behandlungsunterlagen) kann sich aus §810 des Bürgerlichen Gesetz buches (BGB) ergeben sowie als Nebenanspruch aus dem – meist stillschweigend, also nicht ausdrück lich – zwisch
https://www.prinz.law/static/urteile/pdf//bgh/III_ZR_112-88.pdf
30.11.1989 - BGB §§ 666, 667, 810; BRAO § 50; KO § 6. Zu den Ansprüchen des Konkursverwalters gegen den Rechts anwalt des Gemeinschuldners auf Herausgabe von Handakten und. Einsichtnahme in die Handakten. BGH, Urt. V. 30. November 1989 - III ZR 112/88 -
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/7%20W%20050-06.pdf
11.08.2006 - werden. Denn es besteht für die diese Zeit kein Anspruch der Schuldnerin gegen den Erwer- ber L… auf die Erteilung von Auskünften und die Herausgabe von Urkunden über Zahlungen aus dem Vermögen der A…-G… GmbH. Soweit das Landgericht dazu auf
http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2014/12/141218-Urteil-LG-Ulm-EV-Ver...
15.12.2014 - Die Kläger haben einen Verfügungsanspruch nach §§ 809, 810 BGB glaubhaft gemacht. 1. Der Kläger Ziffer 1 ist aktiv legitimiert. Aus dem Verfahren 4 O 273/13 ist den Parteien und dem Gericht hinlänglich bekannt, dass die. Mitkontoinhaberin &B
https://www.heuking.de/aktuelles/LG_Oldenburg_18.06.14_5_S_610-13_633.pdf
18.06.2014 - Quelle: Normen: § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 311. Abs 2 BGB. Zitiervor- schlag: LG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 18. Juni 2014 – 5 S 610/13 –, juris. Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: .... Es kann offen bleiben, ob der § 810 BG
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/der-anspruch-des-buergen-auf-urkundeneinsi...
09.07.2014 - Ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Einsicht in eine Urkunde im Sinne von § 810 Fall 2 BGB fehlt, wenn der Anspruchsteller die Einsicht nur aufgrund vager Vermutungen über den Inhalt der Urkunde verlangt, um erst durch die Einsic
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_810/
20.07.2017 - Titel 25: Vorlegung von Sachen. § 810 Einsicht in Urkunden. Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitze befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in sei
https://ratgeber-arzthaftung.de/de/rechtsgebiete/anwalt-arzthaftung/herausgabe-...
810 BGB. Grundsätzlich stellt auch der § 810 BGB (Einsicht von Urkunden) vom Wortlaut eine Anspruchsgrundlage auf Einsicht in die Krankenunterlagen dar. Voraussetzung der Vorschrift ist, dass es sich um eine Originalurkunde handelt, die sich im Besitz ei
http://betriebs-berater.ruw.de/wirtschaftsrecht/urteile/Einsichtsrecht-eines-au...
08.05.2014 - Überdies handele es sich bei Einsichtsrechten gemäß § 51a GmbHG nicht um dieselben, wie dem aus § 810 BGB. Auch der Antrag des Klägers auf Vorlage von Urkunden im Rahmen des Verfahrens 3 O 73/12 stehe der Zulässigkeit der Klage nicht entgege
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Überwiegend wird zutreffend von der Geltung der regelmäßigen Verjährungsfrist ausgegangen, so dass der Anspruch nach drei Jahren ab Kenntniserlangung verjährt (Pal/Sprau Rz 1; MüKo/Habersack Rz 17). Andere gehen davon aus, der Anspruch aus § 810 BGB unte