Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 entsprechende Anwendung.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.sofort-gutschein.de/medien/Whitepaper/198233-Newsletter-3---6-Tipps-...
sogenanntes „kleines Inhaberpapier § 807 BGB“. https://dejure.org/gesetze/BGB/807.html. • Der Anbieter verspricht demjenigen, der den Gutschein vorlegt, die darin genannte Leistung zu erbringen. • Auf dem Gutschein muss ersichtlich sein, wer der Ausstell
http://www.zar.kit.edu/getData.php?ID=232&download=1604
handelt sich bei der Karte um ein „kleines“ Inhaberpapier gemäß § 807 BGB, so dass die Regeln in. §§ 929 ff. BGB Anwendung finden. Dem Recht am Papier folgte wie bei allen Inhaberpapieren das. Recht aus dem Papier. E hat damit seine Rechtsposition verlor
http://www.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMe...
In der Praxis ist davon auszugehen, dass in Papier- oder sonst dauerhaft verkörperter Form ausgegebene Gutscheine unabhängig vom konkreten Gutscheintyp als so genannte „kleine Inhaberpapiere“ zu bewerten sind (§ 807 BGB). Sie enthalten ein vorvertraglich
https://www.jura.uni-frankfurt.de/61562860/Exkurs-Wertpapierrecht.pdf
Die Forderung wird hier dementsprechend ganz normal nach dem BGB übertragen (beim Sparbuch nach §§ 398 ff.) ... verbunden bleibt (Gursky, in: Staudinger, BGB (2004), § 952 Rdnr. 9). Dasselbe gilt für die. Betriebserlaubnis. 2 ... „kleinen Inhaberpapiere“
https://www.sihk.de/blob/haihk24/recht/downloads/801226/4e4c126c7a25747bc79626a...
Wertpapiere i.S.d. § 807 BGB, für die die wertpapierrechtlichen Regeln des BGB gelten. Nur diese werden im Folgenden (II. und III. ) eingehender behandelt. b) Gutscheine können auch mit der Maßgabe ausgegeben werden, dass sie lediglich die. Funktion habe
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92572.htm
Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_807/
20.07.2017 - 807 Inhaberkarten und -marken. Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflich
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften de
http://www.kostenlose-urteile.de/topten.inhaberpapiere_807_bgb_.htm
Finden Sie hier die zehn aktuellsten Urteile, die zum Thema „Inhaberpapiere (§ 807 BGB)“ auf kostenlose-urteile.de veröffentlicht wurden.
http://www.rechtslexikon.net/d/inhaberpapier-kleines/inhaberpapier-kleines.htm
Inhaberpapier, kleines. (kleines Inhaberzeichen): Karten, Marken, Gutscheine und ähnliche Urkunden sind kleine Inhaberpapiere gern. § 807 BGB, wenn sich aus ihnen ergibt, dass der Aussteller dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will. Sie unter