§ 815 BGB, Nichteintritt des Erfolgs
Paragraph 815 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Erfolgs von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst hat oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolgs wider Treu und Glauben verhindert hat.


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222 StGB + - jura | Uni Bonn

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II. (P): Verweis auf Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung = Rechtsgrundverweis oder Rechtsfolgenverweis?. str. Teil d. Lit.: Rechtsgrundverweis Streit nur bedeutend im Hinblick auf die; Rspr./h.L.: Rechtsfolgenverweis An


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Bereicherungsrecht

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Übersicht Klausur Nr. 947 - hemmer.assessor

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08.05.2016 - Ein Auschlussgrund für die Rückforderung nach § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB stellt § 815 BGB dar.

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02.04.2017 - 815 BGB. Diese Ausschlussklausel greift nur in Fällen des § 812 I 2 2. Alternative BGB, bei denen der Eintritt eines bestimmten Erfolges vereinbart war und dieser Erfolg unmöglich war. Dabei muss diese Unmöglichkeit von Anfang an bestanden h


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 26: Ungerechtfertigte Bereicherung › § 815

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 815 BGB
    § 815 Abs. 1 BGB oder § 815 Abs. I BGB

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