(1) Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. Es muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen, das auch zum Verbrauch bestimmt werden kann. Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten mit Regelungen über
(2) Bis zur Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig ist der Stifter zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts berechtigt. Ist die Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragt, so kann der Widerruf nur dieser gegenüber erklärt werden. Der Erbe des Stifters ist zum Widerruf nicht berechtigt, wenn der Stifter den Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt oder im Falle der notariellen Beurkundung des Stiftungsgeschäfts den Notar bei oder nach der Beurkundung mit der Antragstellung betraut hat.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.lds.sachsen.de/anlagen/getData2.asp?ID=160&art_param=2
(1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die. Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. (2) Die Stiftung ist als rechtsfähig anzuerkennen, wenn das S
http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/veranstaltungen/examenskurs_sachen_und_kre...
BGB) oder. • Berechtigter wird Erbe des Verfügenden und haftet unbeschränkt für den Nachlass. (§ 185 II 1 3. Var. BGB). • kein Verfügungsverbot bzw. keine Verfügungsbeschränkung. • absolute Verfügungsverbote (z.B. §§ 1365 I 2, 1369 BGB; § 81 I 1 InsO) ⇨
https://www.kapellmann.de/fileadmin/user_upload/downloads/___650b_Rdn._81-86_.p...
ordnung nach § 650b Abs . 2 S . 1 BGB hat . Ordnet der Besteller also ohne vorheri- ge Verhandlungen der Parteien eine bestimmte Leistungsänderung an, so wird man diese (zunächst unwirksame) Anordnung im Sinne von § 650b Abs . 1 S . 1 BGB als. 81 Näher d
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/23__12626_UEbersicht-SachenR-Nr.1a.p...
Einigsein im ZP der. Abtretung. Berechtigung. = Eigentümer oder der nach § 185 I vom Eigentümer Ermächtigte. Falls Berechtigung (-): §§ 932 ff. Verfügungsbefugnis. - relative Verfügungsbeschränkung (z.B. Verstrickung). - absolute Verfügungsbeschränkung (
https://www.pknds.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Sonstiges/2013_2/Aktualisi...
angestrengt zu haben (AG Mainz, 23.09.2003 - Az.: 81 C 221/03 und AG Eckernförde,. 22.10.2010 - Az.: 6 C ... Dabei geht es vorrangig um Ansprüche aus ä 615 BGB wegen Annahmeverzuges des Patien— ten. Daneben ... Ob ein Annahmeverzug im Sinne des ä 615 S.
http://www.beck-shop.de/buergerliches-gesetzbuch-bgb/productview.aspx?product=2...
23.02.2018 - Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-72200-4, portofrei.
http://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-1/Titel-2/Untertitel-2/Stiftungsgescha...
(1) Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. Es muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen, das auch zum Verbrauch bestimmt werden kann. Durch
https://www.dtv.de/buch/buergerliches-gesetzbuch-bgb-5001/
mit BGB-Informationspflichten-Verordnung, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz, Produkthaftungsgesetz, Unterlassungsklagengesetz, ... ...mehr. Erhältlich als. Taschenbuch. Coverbild Bürgerliches Gesetzbuch BGB von , ISBN-978-3-423-05001-. 81. Auflage 978-
http://www.ehrenamt-deutschland.org/gesetz/stiftungsgeschaeft.html
81 BGB regelt die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung.
https://www.soldan.de/buergerliches-gesetzbuch-bgb-dtv-5001-8073872.html
Bürgerliches Gesetzbuch: BGB (dtv 5001) () 81. Auflage 2018 kaufen ✓ schnelle Lieferung ✓ 30 Tage Rückversand ✓ Kauf auf Rechnung.