(1) Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Abs. 1, des § 71 Abs. 1, des § 72, des § 74 Abs. 2, des § 75 Absatz 2 und des § 76 durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten.
(2) In gleicher Weise können die Liquidatoren zur Befolgung der Vorschriften des § 76 angehalten werden.
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74 Eintragung der Vereinsauflösung. § 75 Amtseintragung des Insolvenzverfahrens. § 76 Liquidatoren ersetzen Vorstand auch im Vereinsregister. § 77 Form bei den Anmeldungen zum Vereinsregister beachten. § 78 Zwangsgeld gegen Vorstand droht. § 79 Wer hat E
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I. Schutz der vorübergehend von geistigen Störungen betroffenen Personen ........... 63. II. Schutz der Privatautonomie und Schaffung von Rechtssicherheit .......................... 63. III. Schutzzweck des § 105 Absatz 2 BGB im Vergleich zu § 104 Nr. 2
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug zum Vereinsrecht -. Zweiter Titel. Juristische Personen. I. Vereine l. Allgemeine Vorschriften. § 21. [Nichtwirtschaftlicher Verein]. Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerich
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16.10.2006 - Gesellschaft mit sich selbst im eigenen Namen der AG sind damit von § 181 BGB nicht erfasst. Erst Recht kann deshalb von dem in § 181 BGB enthaltenen Verbot des. Selbstkontrahierens im Aktienrecht auch nicht befreit werden (vgl. statt aller.
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(1) Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Abs. 1, des § 71 Abs. 1, des § 72, des § 74 Abs. 2, des § 75 Absatz 2 und des § 76 durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten. (2)
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12.09.2016 - Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in seiner 78. Auflage ist in vielen Studiengängen Pflicht, so auch bei mir. Doch nicht nur an der hohen Universität ist dieses Buch eine Notwendigkeit. Dieses Buch sollte in jedem Haushalt vorhanden sein. Das
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Gesetzestext (1) Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Abs. 1, des § 71 Abs. 1, des § 72, des § 74 Abs. 2, des § 75 Absatz 2 und des § 76 durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten. (2) In gleicher Weise
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_78/
24.09.2009 - ... 75 Eintragungen bei Insolvenz · § 76 Eintragungen bei Liquidation · § 77 Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen · § 78 Festsetzung von Zwangsgeld · § 79 Einsicht in das Vereinsregister · § 80 Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung ·