Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beim Gericht eingereicht werden.
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http://www.ziel-im-visier.de/img/VS_Organisation/Merkblatt_zur_Aufloesung_und_L...
Vereinsregister anzumelden (§§ 74, 76, 77 BGB). Der Anmeldung ist eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung mit dem. Beschluss der Auflösung und dem Beschluss über die Bestellung der Liquidatoren. unter Bestimmung ihrer Vertretungsberechtigung
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit...
77 BGB). Der Anmeldung ist eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversamm- lung mit dem Beschluss der Auflösung und dem Beschluss über die Bestellung der Liquidatoren unter Bestimmung ihrer Vertretungsberechtigung beizufügen. 4. Sperrjahr. Die Verteilun
http://bvvgf.de/files/Vereinsrecht/Muster_fuer_die_Anmeldung_eines_Vereins.pdf
Gründungsversammlung beigefügt werden. 7. § 77 BGB sind Anmeldungen zum Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Das heißt nach § 129 BGB, dass die Anmeldung schriftlich abgefasst und von dem Anmeldenden eigenhändig unterschrieben sein
http://www.bund-verlag.de/shop/out/media/6183_EfzG_Wedde_Leseprobe.pdf
77. § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf .... ein Entgeltfortzahlung
https://ag-sdl.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ...
anzumelden (§§ 74, 76, 77 BGB). Der Anmeldung ist eine Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung mit dem Beschluss der Auflösung und dem Beschluss über die Bestellung der Liquidatoren unter Bestimmung ihrer Vertretungsberechtigung beizufügen. Die Ve
http://www.vahlen.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Brox-Allgemeiner-Teil-BGB-9783...
des BGB. Begründet von. Dr. Hans Brox † ehem. Bundesverfassungsrichter, o. Professor der Rechte an der Universität Münster. (Westfalen) seit der 31. Auflage fortgeführt von. Dr. Wolf-Dietrich Walker. Universitätsprofessor an der Justus-Liebig-Universität
https://bgb.kommentar.de/Buch-1/Abschnitt-1/Titel-2/Untertitel-1/Kapitel-2/Anme...
77 Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen. Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91725.htm
Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann in Urschrift.
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