(1) Der Anspruch aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Eintritt der für die Leistung bestimmten Zeit, wenn nicht die Urkunde vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Aussteller zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
(2) Bei Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die für die Leistung bestimmte Zeit eintritt.
(3) Die Dauer und der Beginn der Vorlegungsfrist können von dem Aussteller in der Urkunde anders bestimmt werden.
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https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/20052014%20-%20Dreizehnte%20Ei...
20.05.2014 - Ein Schuldverhältnis kann ordnungsgemäß durch Erfüllung oder durch Erfüllungssurrogate beendet werden oder es können Störungen auftreten. Arten der Störungen: Bei Leistungspflichten (§ 241 I BGB):. Nichtleistung, weil die Leistung nicht (meh
http://www.cksteuern.de/ueber_zr_vf1.pdf
801 I 2 BGB 2 Jahre. Ende der Vorlegungsfrist. 61. Anspruch nach. Abhandenkommen eines Zins-,. Renten- oder. Gewinnanteilsscheins und deren. Anzeige. 804 I 3 BGB 4 Jahre. Ende der Vorlegungsfrist. 1.43 Schutzrechtsverletzung. §§. Frist. Fristbeginn. 62.
http://www.clearstream.com/blob/50896/0256a1ab9cc148022d26d407f7eb5043/migrated...
22.12.2006 - Wertpapierbestände (inkl. der ggf. zugehörigen und bereits fälligen Zinsscheine) zu den nachfolgend aufgeführten Emissionen am 19. bzw. am 22. Dezember 2006 den zuständigen. Zahlstellen nach den Bestimmungen des § 801 BGB physisch und unter
https://www.vr-bank-rhein-mosel.de/content/dam/g5263-0/download/fsa.PDF
Gemeinschaftskonten von Nichtverheirateten und von BGB-Gesellschaften sind vom Freistellungsverfahren ausgeschlossen. Minderjährige: Der Freistellungsauftrag der Eltern erstreckt sich nicht auf die Konten ihrer Kinder. Jedes Kind kann aber für seine Zins
https://www.mietgerichtstag.de/app/download/5659236562/BGH+Entscheidungen+aktue...
30.01.2018 - 801. § 285 BGB Ansprüche bei. Doppelvermietung. Bei einer Doppelvermietung von. Gewerberaum kommt ein Anspruch des nicht-besitzenden (Erst-)Mieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der durch die weitere Vermietung erzielten Miete nach § 28
https://www.ebv-oil.org/cms/pdf/nsv.pdf
unverzüglich nach Zahlung des Emissionsbetrages übersandt. Nach Rückzahlung des Nennwertes ist sie dem Erdölbevorratungsverband unverzüglich zurückzugeben. § 8. Vorlegungsfrist. Die Dauer der in § 801 Absatz1 BGB festgelegten Vorlegungsfrist für die Name
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) 1Der Anspruch aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Eintritt der für die Leistung bestimmten Zeit, wenn nicht die Urkunde vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Aussteller zur Ein
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04.01.2013 - Die Inhaber-Schuldverschreibung wird am 01. Dezember 1989 gegen Rückgabe der Urkunde zum Nennwert zurückgezahlt". "Die nach § 801 Abs. 1 BGB festgesetzte Vorlegungsfrist wird auf 5 Jahre abgekürzt". In der dabeiliegenden Kundenabrechnung der
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06.05.2016 - Für die Verjährung von Laufzeitzinsen einer globalverbrieften Inhaberschuldverschreibung ohne separate Zinsscheine gilt damit nicht § 801 Abs. 1 BGB. Vielmehr sind die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB anwendbar. § 801
https://www.ebnerstolz.de/de/regelmaessige-verjaehrungsfrist-bei-laufzeitzinsen...
15.03.2016 - Werden für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber keine Zinsscheine ausgegeben, verjähren die Zinsansprüche nicht nach § 801 Abs. 1 S. 2 BGB. In diesem Fall finden die Vorschriften über die regelmäßige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB
https://openjur.de/u/635659.html
14.05.2013 - Gemäß § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB erlischt der Anspruch aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Eintritt der für die Leistung bestimmten Zeit, wenn nicht die Urkunde vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Aus