(1) Eine abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibung auf den Inhaber kann, wenn nicht in der Urkunde das Gegenteil bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. Ausgenommen sind Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine sowie die auf Sicht zahlbaren unverzinslichen Schuldverschreibungen.
(2) Der Aussteller ist verpflichtet, dem bisherigen Inhaber auf Verlangen die zur Erwirkung des Aufgebots oder der Zahlungssperre erforderliche Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Zeugnisse auszustellen. Die Kosten der Zeugnisse hat der bisherige Inhaber zu tragen und vorzuschießen.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://igv.landkreis-mittelsachsen.de/verkehr-igv-conf/html/download_formulare...
03731 799-0, Fax 03731 799-3250. Fr 9 - 12 Uhr. Kreissparkasse Döbeln,. IBAN: DE47 8605 5462 0033 9600 01, BIC: SOLADES1DLN ... Einwilligungserklärung zur Fahrzeuganmeldung auf einen Minderjährigen. Entsprechend § 107 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geben
http://www.irut.jura.uni-erlangen.de/Forschung/Tagungen/Beitraege_IRuT_2011/Reg...
a) Voraussetzungen des Verbietungsrechts nach den §§ 1004, 905 BGB ....... 4 .... Kurzfassung ist in NZM 2011, 799 ff. erschienen. .... 905 BGB zu denken. Nach § 905. S. 1 BGB beinhaltet das Eigentum auch Abwehransprüche gegen die Nutzung des Bereichs de
http://www.anwalt-siegburg.de/Urteile/92C799-12AGWiesbaden.pdf
01.03.2013 - einen Mietvertrag i. S. des ä 535 BGB handelt in Abgrenzung zu einen Dienstvertrag i. S. des 5 611 BGB, da der Abo-Vertrag lediglich die Nutzung der Kletterhalle, ohne be- sondere Anleitung oder Hilfe durch geschultes Fachpersonal bzw. Train
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/p/platschek_johannes/gk_pue/fall_10_sa...
[Zur Vorbereitung: Brox/Walker, BGB AT41, Rn. 508-539; Köhler, BGB AT41, § 11 Rn.1-23; 14-51; Musielak/Hau, Grundkurs15,. Rn. 1153-1176; 1202-1211]. Eines Vormittags bittet ... Drei Tage später möchte V selbst das IPhone bei K gegen Bezahlung von 799 € a
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/0...
01.09.2009 bis zum 31.12.2015 vereinbart wird mit der Festle- gung der geschuldeten regelmäßigen Arbeitszeit auf die erste. 11 Sa 799/10. 3 Ca 4687/09. Arbeitsgericht Essen. Verkündet am 04. .... nach den Maßstäben der Billigkeit entsprechend § 315 Abs.
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92564.htm
(1) 1Eine abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibung auf den Inhaber kann, wenn nicht in der Urkunde das Gegenteil bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. 2Ausgenommen sind Zins-, Renten- und Gewinnanteilsc
https://www.ebay.de/itm/799-tlg-Alu-Werkzeugkoffer-Werkzeugkasten-Werkzeugbox-W...
Praktischer Trolley Werkzeugkoffer mit 799 Teilen. Das Werkzeug besteht zu einem großen Teil aus Chrom Vanadium. Im hochwertigen Aluminium Koffer sind viele Werkzeuge wie Zangen, Schraubendreher und viel Zubehör auf 4 Ebenen platzsparend untergebracht. U
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 799 – Kraftloserklärung. (1) [1]Eine abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibung auf den Inhaber kann, wenn nicht in der Urkunde das Gegenteil bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kr
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-24/Leistungspflicht-nur-gegen...
Artikelübersicht. § 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber · § 794 Haftung des Ausstellers · § 795 · § 796 Einwendungen des Ausstellers; § 797 Leistungspflicht nur gegen Aushändigung; § 798 Ersatzurkunde · § 799 Kraftloserklärung · § 800
https://www.rechtsportal.de/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrecht/Buergerliche...
... der Zahlungssperre erforderliche Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Zeugnisse auszustellen. 2Die Kosten der Zeugnisse hat der bisherige Inhaber zu tragen und vorzuschießen. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetz