(1) Hat sich der Bürge für eine bestehende Verbindlichkeit auf bestimmte Zeit verbürgt, so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gläubiger die Einziehung der Forderung unverzüglich nach Maßgabe des § 772 betreibt, das Verfahren ohne wesentliche Verzögerung fortsetzt und unverzüglich nach der Beendigung des Verfahrens dem Bürgen anzeigt, dass er ihn in Anspruch nehme. Steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu, so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gläubiger ihm unverzüglich diese Anzeige macht.
(2) Erfolgt die Anzeige rechtzeitig, so beschränkt sich die Haftung des Bürgen im Falle des Absatzes 1 Satz 1 auf den Umfang, den die Hauptverbindlichkeit zur Zeit der Beendigung des Verfahrens hat, im Falle des Absatzes 1 Satz 2 auf den Umfang, den die Hauptverbindlichkeit bei dem Ablauf der bestimmten Zeit hat.
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http://www.kaemmerer-niederbayern.de/downloads/Pruefschema_Buergschaft.doc
Banken verwenden gerne Bürgschaftsmuster, welche zwar mit Ausfallbürgschaft betitelt sind, jedoch dem Inhalt nach selbstschuldnerische Bürgschaften darstellen (Verzicht auf Rechte der §§ 765 bis 777 BGB). (siehe auch IMS vom 20.09.2011, Az.: IB4-1513.1-0
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
28.04.2015 - Form (§ 766 S. 1 BGB),. Bestimmtheit (§ 765 Abs. 2 BGB), § 138 Abs. 1 BGB. 2. Wirksame Forderung → Ausnahme: „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ (nur ggü. Banken per AGB). 1. § 776 BGB (andere Sicherheiten aufgegeben). 2. § 777 BGB (Bürgschaft
https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201308.pdf
lierung in § 777 Abs. 1 Satz 1 BGB, der sowohl der Bundesgerichtshof (…) als auch die Literatur (…) ein Erlöschen der Verpflichtung des Bürgen entnehmen. [19] cc) Zudem widerspräche es dem Gebot der Rechtssicherheit, die Haftung des Bürgen nach Aufgabe e
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/f60ce186-47a8-486d-9a05-cc420a9a4330/11353.pdf
mr pool Gutachten/11353.doc. DNotI. Deutsches Notarinstitut. GUTACHTEN. Dokumentnummer: 11353 letzte Aktualisierung: 01.04.2004. BGB §§ 777, 633; MaBV. Tragweite der üblichen Abgeltungsklausel im Rahmen eines Vergleiches über Mängel des vom Bauträger erw
https://www.vr-ll.de/content/dam/f0114-0/Dokumente/Bankbuergschaft-LA-bank.pdf
insoweit abweichend von § 777 BGB -, wenn die Bank nicht bis zum aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist. 6 Sobald die Bürgschaft erloschen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde der Bank zurückzugeben. Ort, Datum. B
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/sich/sich21.pdf
abweichend von § 777 BGB-, wenn die Bank nicht bis zum 5.3.1994 aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist. Darüber hinaus bestätigte die S-Bank der Bekl., sie werde auf erstes schriftliches Anfordern zahlen, sofern die Bekl. ihr mitteile, daß
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
777 enthält eine gesetzliche Auslegungsregelung zugunsten des Gläubigers: Entgegen §§ 163, 158 II wird der Bürge nicht allein durch den Eintritt des Endtermins frei, sondern nur dann, wenn der Gläubiger die in § 777 beschriebenen Maßnahmen – das Betreibe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_777/
20.07.2017 - (1) 1Hat sich der Bürge für eine bestehende Verbindlichkeit auf bestimmte Zeit verbürgt, so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gläubiger die Einziehung der Forderung unverzüglich nach Maßgabe des § 772 betreibt,
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/befristete_buerg...
26.06.2014 - Beispiele hierfür sind insbesondere befristete Mietverträge, die nur für eine begrenzte Dauer gültig sein sollen. Anwendbar ist § 777 BGB, wenn die Zeitgrenze den Sinn eines Endtermins (§ 163 BGB ) hat, nach dessen Ablauf die Bürgschaft, vor
http://www.juramagazin.de/zeitbuergschaft.html
S. des § 777 BGB. Sie schwächt zwar im Interesse des Gläubigers für die Bürgschaft den sich aus den §§ 163, 158 Abs. 2 BGB ergebenden Grundsatz ab, dass bei Vereinbarung eines Endtermins die Wirkung des Rechtsgeschäfts schon mit dem Endtermin endigt. Nac
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-buergschaft-und-ihr-erloeschen-bei-auf...
05.07.2013 - Dem entspricht wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt die Formulierung in § 777 Abs. 1 Satz 1 BGB, der sowohl der Bundesgerichtshof als auch die Literatur ein Erlöschen der Verpflichtung des Bürgen entnehmen. Zudem widerspräche es dem