§ 776 BGB, Aufgabe einer Sicherheit
Paragraph 776 Bürgerliches Gesetzbuch

Gibt der Gläubiger ein mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht, eine für sie bestehende Hypothek oder Schiffshypothek, ein für sie bestehendes Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitbürgen auf, so wird der Bürge insoweit frei, als er aus dem aufgegebenen Recht nach § 774 hätte Ersatz erlangen können. Dies gilt auch dann, wenn das aufgegebene Recht erst nach der Übernahme der Bürgschaft entstanden ist.


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Präsentationen zum Paragraphen

Bürgschaft auf erstes Anfordern

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nach einer anderen Ansicht folgt aus § 776 BGB, dass der Bürge, der mit seinem gesamten Vermögen haftet, besser gestellt sein soll, also selbst Rückgriff nehmen, aber nicht dem Rückgriff anderer ausgesetzt sein soll. Beispiel: G hat gegen S einen Darlehe

Eigentumsvorbehalt

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02.06.2014 - i. Grundgedanken. aa) Definition des § 449 Abs. 1 BGB: „Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingu


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Entscheidung des Monats.fm - Alpmann Schmidt

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Übungsfall: Den Bürgen sollst du würgen - ZJS

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weiteres Sicherungsrecht aufgibt. Die Befreiung erfolgt inso- weit der Bürge aus dem aufgegebenen Recht nach § 774. BGB hätte Ersatz verlangen können. Obwohl der Gläubiger grundsätzlich keinerlei Rücksicht- nahmepflichten gegenüber dem sich einseitig ver

Erstes Anfordern

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776 BGB: "Wir verzichten auf die Rechte gem. §776 BGB." Damit kann die Aufgabe von anderweitigen Sicherheiten durch den Gläubiger/Auftraggeber diesem durch den Bürgen nicht entgegengehalten werden. Besondere Hinweise: In diesem Feld können Sie uns weiter

Übungsfall 2 KSR - Bankrecht

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Fall 37: "Bürgschaft und Verbraucherkredit" - Lehrstuhl Professor Dr ...

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Webseiten zum Paragraphen

Verzicht des Bürgen auf Einwendung aus § 776 BGB ist unwirksam ...

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Leitsatz Der formularmäßige Verzicht des Bürgen auf die Einwendung aus § 776 BGB ist unwirksam, da er gegen § 9 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung des Bürgen verstößt. Die Vorschrift des § 776 BGB regelt den Fall, dass der Gläubiger der durch die

Die Bürgschaft – und ihr Erlöschen bei Aufgabe einer weiteren ...

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05.07.2013 - Eine Bürgschaft erlischt nach § 776 BGB durch Aufgabe einer weiteren für dieselbe Hauptforderung bestehenden Sicherheit. Anders als ein Leistungsverweigerungsrecht entfällt diese Rechtsfolge des § 776 BGB nicht dadurch, dass der Gläubiger di

§ 776 BGB Aufgabe einer Sicherheit Bürgerliches Gesetzbuch

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Gibt der Gläubiger ein mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht, eine für sie bestehende Hypothek oder Schiffshypothek, ein für sie bestehendes Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitbürgen auf, so wird der Bürge insoweit.

Verteidigung aus den Besonderheiten der Bürgenstellung

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Gibt der Gläubiger nun das Pfandrecht gegen den Sicherheitengeber auf, so wird der Bürge nach § 776 BGB von seiner Bürgenhaftung insoweit frei, "als er aus dem aufgegebenen Rechte nach § 774 hätte Ersatz verlangen können". § 774 BGB spricht aber gar nich

Selbstschuldnerische Bürgschaft BGB 776 ??? Mietrecht Forum ...

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  • Verortung im BGB

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 776 BGB
    § 776 Abs. 1 BGB oder § 776 Abs. I BGB

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